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Diese Arbeit befasst sich mit der seit jeher umstrittenen Frage nach der Zulässigkeit der Vergleiche im Steuerrecht; dies im Schwerpunkt mit der gänzlich unbeantworteten Frage nach der Zulässigkeit von Vergleichen vor der Finanzgerichtsbarkeit. Das Feld für den finanzgerichtlichen Prozessvergleich ist weit. Die Möglichkeiten zur konsensualen Streitbeilegung innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit sind, trotz der, im Vergleich zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit überproportional konsensual erledigten Fälle, unterausgeprägt. Unter empirischen Gesichtspunkten zeigt sich, dass einvernehmliche…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit befasst sich mit der seit jeher umstrittenen Frage nach der Zulässigkeit der Vergleiche im Steuerrecht; dies im Schwerpunkt mit der gänzlich unbeantworteten Frage nach der Zulässigkeit von Vergleichen vor der Finanzgerichtsbarkeit. Das Feld für den finanzgerichtlichen Prozessvergleich ist weit. Die Möglichkeiten zur konsensualen Streitbeilegung innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit sind, trotz der, im Vergleich zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit überproportional konsensual erledigten Fälle, unterausgeprägt. Unter empirischen Gesichtspunkten zeigt sich, dass einvernehmliche Verfahrensbeendigungen im finanzgerichtlichen Verfahren die Mehrheit der erledigten Fälle bilden, obschon deren rechtliche Möglichkeiten unter verfahrensvergleichenden Gesichtspunkten eingeschränkt sind. Diese Arbeit macht es sich unter anderem zum Gegenstand zu prüfen, welche nationalen und internationalen Auswirkungen die Einführung eines finanzgerichtlichen Prozessvergleichs mit sich bringt.
Autorenporträt
Elisabeth Wöhrle studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München. Ihre Promotion legte sie am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Drüen ab. Derzeit ist sie als Rechtsanwältin tätig.