Abtretungen von Forderungen erlangen im Zuge der Wandlung von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft als Grundlage für Finanzierungsgeschäfte eine immer größere Bedeutung. Gleichzeitig erhöht sich aufgrund der Globalisierung und des Zusammenwachsens der nationalen Märkte der Anteil ausländischer Forderungen bei Unternehmen. Um so bemerkenswerter ist, dass die deutlichen Unterschiede in den nationalen Abtretungsrechten, einschließlich der Bestimmungen zum Internationalen Privatrecht, einem reibungslosen Handel mit Forderungen noch immer entgegenstehen. Die Abtretungskonvention der Vereinten Nationen soll deshalb einheitliche Regelungen über Forderungsabtretungen mit grenzüberschreitendem Bezug schaffen. Elisabeth Schütze analysiert das Übereinkommen vor dem Hintergrund des deutschen Abtretungsrechts. Neben rechtsvergleichenden Hinweisen auf andere Abtretungsrechte setzt sie sich ausführlich mit dem US-amerikanischen Kreditsicherungsrecht (Article 9 Uniform Commercial Code) und mit der UNIDROIT Factoringkonvention auseinander. Die Autorin fragt, welche Konsequenzen eine mögliche Ratifikation des Übereinkommens in Deutschland hat. Sie unterbreitet Reformvorschläge für das nationale Recht mit dem Ziel - auch unabhängig von der Frage der Ratifikation - ein Überdenken nationaler Lösungskonzepte anzuregen. Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Rostock, Würzburg und Salamanca; Promotion; September 2003 bis März 2005 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät Würzburg, danach Referendariat und seit September 2005 Mitarbeiterin am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht.
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