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Elmar Bickert entwirft einen Beitrag für ein Rechtsfindungskonzept, das dem Rechtsanwender, Vertragsgestalter und Gesetzgeber Gestaltungs- und Entscheidungskriterien für das unternehmerische Bauvertragsrecht liefert. Auf Basis juristischer Grundprinzipien und unter Heranziehung der Erkenntnisse der Neuen Institutionenökonomik erarbeitet er systematisch ein bauvertragsspezifisches und marktrationales Rechtsfindungskonzept, das die Interessenstruktur des Bauvertrages als einseitig verknüpft, dessen Leistungsstruktur als vertikal und die (symbiotische) arbeitsteilige Spezialisierung und…mehr

Produktbeschreibung
Elmar Bickert entwirft einen Beitrag für ein Rechtsfindungskonzept, das dem Rechtsanwender, Vertragsgestalter und Gesetzgeber Gestaltungs- und Entscheidungskriterien für das unternehmerische Bauvertragsrecht liefert. Auf Basis juristischer Grundprinzipien und unter Heranziehung der Erkenntnisse der Neuen Institutionenökonomik erarbeitet er systematisch ein bauvertragsspezifisches und marktrationales Rechtsfindungskonzept, das die Interessenstruktur des Bauvertrages als einseitig verknüpft, dessen Leistungsstruktur als vertikal und die (symbiotische) arbeitsteilige Spezialisierung und Entlastung als legitimiert herausstellt. Prägend und daher namensgebend für das Rechtsfindungskonzept ist die wechselseitige Pflicht der Vertragsparteien zur Wahrung der spezifischen Interessen der jeweils anderen Partei. Der Autor wendet sich dabei gegen Ansichten, welche die Unwirksamkeit gebräuchlicher Gestaltungs- und Regelungsformen und strikte Grenzen bei der Pflichten- und Risikoverteilung zu begründen versuchen.
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Rezensionen
"Summa summarum stimmen Bickerts ökonomisch informierte Schlussfolgerungen mit den Annahmen der herrschenden Meinung im Bauvertragsrecht, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, überein. Die vorliegende Untersuchung erscheint damit weniger als Gegenentwurf denn als alternativer Begründungsansatz und unterstreicht die Leistungsfähigkeit der Dogmatik. Hierin liegt das besondere Verdienst dieser Arbeit." Alexander Milstein, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 16/2015