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Nach dem Ende der Einführungsarbeitsgemeinschaft kann der Referendar bei der Staatsanwaltschaft (StA) als Sitzungsvertreter eingesetzt werden. Der Referendar darf zum ersten Mal selbstständig die Aufgaben des Staatsanwaltes in der Hauptverhandlung (HV) wahrnehmen. Er tritt als Verfahrensbeteiligter auf und gestaltet den Prozess aktiv mit. Unter das anfängliche Gefühl der Neugier und Freude mischt sich oft ein Unbehagen. In der Sitzung kann einiges passieren.

Produktbeschreibung
Nach dem Ende der Einführungsarbeitsgemeinschaft kann der Referendar bei der Staatsanwaltschaft (StA) als Sitzungsvertreter eingesetzt werden. Der Referendar darf zum ersten Mal selbstständig die Aufgaben des Staatsanwaltes in der Hauptverhandlung (HV) wahrnehmen. Er tritt als Verfahrensbeteiligter auf und gestaltet den Prozess aktiv mit. Unter das anfängliche Gefühl der Neugier und Freude mischt sich oft ein Unbehagen. In der Sitzung kann einiges passieren.