Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch
- übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
- Beschränkung auf aktuelle Fragen
- vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
- besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen.
Die neue 14. Auflage berücksichtigt
- das am 1. April 2005 in Kraft getretene Justizkommunikationsgesetz;
- das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.8.2005;
- das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.8.2004;
- das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz;
- das Gesetz zur Änderung des Ordnungswidrigkeitenverfahrensrechts;
- das OLG-Vertretungsänderungsgesetz.
Neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Herbst 2005 umfassend ausgewertet.
"(...) Insgesamt kann festgestellt werden, dass dieser Kommentar, der sich an Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sowie an Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass zu Bußgeldbescheiden zuständig sind, wendet, in hervorragender Art und Weise die praktische Relevanz der Vorauflagen fortführt. Den neuen Verfassern König und Seitz ist es gelungen, ohne wesentliche Änderungen, den Kommentar in entscheidenden Bereichen zu aktualisieren. Die Bedeutung dieses Kommentars für die praktische Arbeit kann daher als unverändert beurteilt werden."
In: Justizministerialblatt für Hessen, 2/ 2003, zur 13. Auflage
"(...) Für Bußgeldsachbearbeiter gehört der "Göhler" zum unverzichtbaren, unentbehrlichen und ausgeklügelten Handwerkszeug. Der "Göhler" erläutert übersichtlich, prägnant, verständlich, praxisbezogene Fragen und führt sie fast immer Lösungen zu. Ein Schwergewicht der Fälle liegt bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten, nicht zuletzt aber deswegen, weil es hierzu eine unerschöpfliche Fülle von Rechtssprechung gibt. Der Göhler ist auch deswegen für die Bußgeldstellen unentbehrlich, weil der Kommentar auch das Handwerkszeug des Staatsanwalts und - was wichtiger ist - für den Richter ist. Auch das ausführliche, praxisbezogene Stichwortverzeichnis hilft dem Nutzer schneller an die ihn drängenden Fragen heranzukommen.
In: owiz 11/03, zur 13. Auflage
"(...) Als Fazit ist festzuhalten, dass den neuen Verfassern König und Seitz die Übernahme des Werkes hervorragend gelungen ist. Aus guten Gründen haben sie davon abgesehen, ein etabliertes Werk zu revolutionieren und stattdessen behutsame Veränderungen vorgezogen. Die neue Handschrift ist spürbar, ohne dass die Charakteristika des Kommentars, insbesondere sein Praxisbezug und die Gründlichkeit bei der Wiedergabe von Rechtsprechung und Literatur, verändert wurden. Die Spitzenposition des Kommentars in der Praxis bleibt damit gesichert. Der "Göhler" ist weiterhin der Standardkommentar im Ordnungswidrigkeitenrecht, der für den Praktiker nicht nur hilfreich, sondern geradezu unverzichtbar ist."
Dr. Roman Poseck, Richter am AG, Wiesbaden, in: NJW, Heft 15/ 2003, zur 13. Auflage
"(...) Auch die 13. Auflage dieses Klassikers überzeugt und sollte weder bei der Justiz noch bei Verwaltungsbehörden und Rechtsanwälten fehlen. Eine ordnungsgemäße Bearbeitung von Bußgeldverfahren ist ohne diesen Kommentar kaum denkbar."
Irena Hantke, in: Verwaltungsrundschau 10/2002, zur 13. Auflage
"(...) Der "Göhler" bleibt eine unentbehrliche Arbeitshilfe für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, vor allem aber auch für die Bediensteten der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden."
Dirk Fredrich, in: HPR 7/2002, zur 13. Auflage
"(...) Die 13. Auflage hebt sich von den bisherigen Auflagen dadurch ab, dass erstmals Dr. Peter König, Vorsitzender Richter am Landgericht, und Dr. Helmut Seitz, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, die Fortführung des Werkes übernommen haben. Über mehr als dreißig Jahre hat Prof. Dr. Erich Göhler mit seiner herausragenden Kommentierung einen "Owi-Klassiker" begründet und dessen zentralen Stellenwert in der Kommentarliteratur gesichert."
Ministerialrätin Ehrentrude Ruf-Hilscher, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 19. August 2002, zur 13. Auflage
"(...) Da das Bewährte weiterentwickelt wurde, bleibt das Werk uneingeschränkt empfehlenswert."
Marcus Preu, in: Verkehrsdienst 9/02, zur 13. Auflage
- übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
- Beschränkung auf aktuelle Fragen
- vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
- besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen.
Die neue 14. Auflage berücksichtigt
- das am 1. April 2005 in Kraft getretene Justizkommunikationsgesetz;
- das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.8.2005;
- das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.8.2004;
- das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz;
- das Gesetz zur Änderung des Ordnungswidrigkeitenverfahrensrechts;
- das OLG-Vertretungsänderungsgesetz.
Neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Herbst 2005 umfassend ausgewertet.
"(...) Insgesamt kann festgestellt werden, dass dieser Kommentar, der sich an Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sowie an Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass zu Bußgeldbescheiden zuständig sind, wendet, in hervorragender Art und Weise die praktische Relevanz der Vorauflagen fortführt. Den neuen Verfassern König und Seitz ist es gelungen, ohne wesentliche Änderungen, den Kommentar in entscheidenden Bereichen zu aktualisieren. Die Bedeutung dieses Kommentars für die praktische Arbeit kann daher als unverändert beurteilt werden."
In: Justizministerialblatt für Hessen, 2/ 2003, zur 13. Auflage
"(...) Für Bußgeldsachbearbeiter gehört der "Göhler" zum unverzichtbaren, unentbehrlichen und ausgeklügelten Handwerkszeug. Der "Göhler" erläutert übersichtlich, prägnant, verständlich, praxisbezogene Fragen und führt sie fast immer Lösungen zu. Ein Schwergewicht der Fälle liegt bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten, nicht zuletzt aber deswegen, weil es hierzu eine unerschöpfliche Fülle von Rechtssprechung gibt. Der Göhler ist auch deswegen für die Bußgeldstellen unentbehrlich, weil der Kommentar auch das Handwerkszeug des Staatsanwalts und - was wichtiger ist - für den Richter ist. Auch das ausführliche, praxisbezogene Stichwortverzeichnis hilft dem Nutzer schneller an die ihn drängenden Fragen heranzukommen.
In: owiz 11/03, zur 13. Auflage
"(...) Als Fazit ist festzuhalten, dass den neuen Verfassern König und Seitz die Übernahme des Werkes hervorragend gelungen ist. Aus guten Gründen haben sie davon abgesehen, ein etabliertes Werk zu revolutionieren und stattdessen behutsame Veränderungen vorgezogen. Die neue Handschrift ist spürbar, ohne dass die Charakteristika des Kommentars, insbesondere sein Praxisbezug und die Gründlichkeit bei der Wiedergabe von Rechtsprechung und Literatur, verändert wurden. Die Spitzenposition des Kommentars in der Praxis bleibt damit gesichert. Der "Göhler" ist weiterhin der Standardkommentar im Ordnungswidrigkeitenrecht, der für den Praktiker nicht nur hilfreich, sondern geradezu unverzichtbar ist."
Dr. Roman Poseck, Richter am AG, Wiesbaden, in: NJW, Heft 15/ 2003, zur 13. Auflage
"(...) Auch die 13. Auflage dieses Klassikers überzeugt und sollte weder bei der Justiz noch bei Verwaltungsbehörden und Rechtsanwälten fehlen. Eine ordnungsgemäße Bearbeitung von Bußgeldverfahren ist ohne diesen Kommentar kaum denkbar."
Irena Hantke, in: Verwaltungsrundschau 10/2002, zur 13. Auflage
"(...) Der "Göhler" bleibt eine unentbehrliche Arbeitshilfe für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, vor allem aber auch für die Bediensteten der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden."
Dirk Fredrich, in: HPR 7/2002, zur 13. Auflage
"(...) Die 13. Auflage hebt sich von den bisherigen Auflagen dadurch ab, dass erstmals Dr. Peter König, Vorsitzender Richter am Landgericht, und Dr. Helmut Seitz, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, die Fortführung des Werkes übernommen haben. Über mehr als dreißig Jahre hat Prof. Dr. Erich Göhler mit seiner herausragenden Kommentierung einen "Owi-Klassiker" begründet und dessen zentralen Stellenwert in der Kommentarliteratur gesichert."
Ministerialrätin Ehrentrude Ruf-Hilscher, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 19. August 2002, zur 13. Auflage
"(...) Da das Bewährte weiterentwickelt wurde, bleibt das Werk uneingeschränkt empfehlenswert."
Marcus Preu, in: Verkehrsdienst 9/02, zur 13. Auflage