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Ist ein Hauptversammlungsbeschluss mit einem tatsächlichen oder mutmaßlichen formellen Anfechtungsmangel behaftet, kann dieser mittels eines Bestätigungsbeschlusses beseitigt werden. Die Autorin widmet sich insb folgenden Fragen: Welche Vorteile kommen dem BB gegenüber der Neuvornahme zu? Besteht vor Fassung eines BB eine Aktualisierungpflicht für Berichte und kommt Aktionären nochmals das volle Auskunftsrecht zu? Ist der pauschalen Aussage, dass materielle Mängel nicht heilbar sind, zuzustimmen? Kommt dem BB eine prozess- oder materiell-rechtliche ex-tunc oder ex-nunc Wirkung zu? Zudem werden…mehr

Produktbeschreibung
Ist ein Hauptversammlungsbeschluss mit einem tatsächlichen oder mutmaßlichen formellen Anfechtungsmangel behaftet, kann dieser mittels eines Bestätigungsbeschlusses beseitigt werden. Die Autorin widmet sich insb folgenden Fragen: Welche Vorteile kommen dem BB gegenüber der Neuvornahme zu? Besteht vor Fassung eines BB eine Aktualisierungpflicht für Berichte und kommt Aktionären nochmals das volle Auskunftsrecht zu? Ist der pauschalen Aussage, dass materielle Mängel nicht heilbar sind, zuzustimmen? Kommt dem BB eine prozess- oder materiell-rechtliche ex-tunc oder ex-nunc Wirkung zu? Zudem werden zivilprozessrechtliche Überlegungen, die aus der Charakteristik des BB resultieren und die sog Sachsenmilch-Entscheidung des BGH, aus der sich konkrete Ergebnisse für das Rechtsinstitut des BB ableiten lassen, dargestellt. Die Arbeit verfolgt einen, die österr und deutsche Rechtslandschaft vergleichenden Ansatz. Zudem wird die Arbeit durch zahlreiche kritische Lehrmeinungen, Entscheidungen und anschaulichen Grafiken belebt. Das Buch richtet sich an Theoretiker, Praktiker, Studierende einfach alle, die in komprimierter Form mehr über dieses spannende Rechtsinstitut erfahren wollen.
Autorenporträt
Mag. Erika Petritz schloss 2007 ihr rechtswissenschaftliches Studium mit der vorliegenden Arbeit ab. Seit 2008 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Graz. Seit 2010 ist sie zudem FH-Lektorin für Privat- und Gesellschaftsrecht.