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Das Buch beginnt mit einer Beschreibung von Persönlichkeitsprofilen. Diese bestehen aus den Verarbeitungskomplexen der Akkumulation personenbezogener Daten, der Profilbildung und der -verwendung. Anschließend werden sie unter die Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm Art. 82 Abs. 1 DS-GVO subsumiert. Für die hier anzustellende Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung werden die Grundsätze des Art. 5, die Erlaubnistatbestände des Art. 6 sowie die Spezialnormen der Art. 21 und 22 DS-GVO ausgelegt. Es wird gezeigt, inwieweit die Verarbeitungskomplexe mit ihnen vereinbar sind. Im Ergebnis…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch beginnt mit einer Beschreibung von Persönlichkeitsprofilen. Diese bestehen aus den Verarbeitungskomplexen der Akkumulation personenbezogener Daten, der Profilbildung und der -verwendung. Anschließend werden sie unter die Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm Art. 82 Abs. 1 DS-GVO subsumiert. Für die hier anzustellende Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung werden die Grundsätze des Art. 5, die Erlaubnistatbestände des Art. 6 sowie die Spezialnormen der Art. 21 und 22 DS-GVO ausgelegt. Es wird gezeigt, inwieweit die Verarbeitungskomplexe mit ihnen vereinbar sind. Im Ergebnis ist das nur dann der Fall, wenn über sie ausreichend informiert wird und die Betroffenen wirksam zugestimmt haben. Auch die weiteren Haftungsvoraussetzungen können durch sie verwirklicht werden. Anspruchsberechtigter und -verpflichteter, Exkulpationsmöglichkeiten sowie Rechtsfolgen werden herausgearbeitet. Persönlichkeitsprofile können also einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.
Autorenporträt
Der Autor hat an der Philipps-Universität Marburg und an der University of East Anglia in Norwich, England, Rechtswissenschaften studiert. Anschließend verfasste er eine datenschutzrechtliche Dissertation. Während dieser Zeit lebte er in Prag bevor er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer großen Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei in der Datenschutzberatung tätig war. In der Region bleibend, durchlief er sein Referendariat. Im Folgenden war er als Syndikusrechtsanwalt mit der Verhandlung von Geschäftskundenverträgen für einen globalen Telekommunikationsanbieter tätig. Heute arbeitet er für Selbigen im Team Datenschutz.