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Aus den Grundprinzipien des deutschen Erbrechts - Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb - resultiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse der Kreditinstitute an einer rechtssicheren Legitimation einerseits und dem Interesse des oder der Erben an einer kostengünstigen und zügigen Nachlassregulierung andererseits. Hiervon ausgehend entwickelt die Arbeit in methodenreflektierter Anwendung der Grundsätze juristischer Hermeneutik die Antwort des Gesetzes auf die Frage nach den Anforderungen, die an den Nachweis des Erbrechts zu stellen sind. Zu diesem Zweck wird hinter das vom…mehr

Produktbeschreibung
Aus den Grundprinzipien des deutschen Erbrechts - Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb - resultiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse der Kreditinstitute an einer rechtssicheren Legitimation einerseits und dem Interesse des oder der Erben an einer kostengünstigen und zügigen Nachlassregulierung andererseits. Hiervon ausgehend entwickelt die Arbeit in methodenreflektierter Anwendung der Grundsätze juristischer Hermeneutik die Antwort des Gesetzes auf die Frage nach den Anforderungen, die an den Nachweis des Erbrechts zu stellen sind. Zu diesem Zweck wird hinter das vom Gesetzgeber Gedachte zurückgegangen und sodann auf Basis der legislativen Wertungen herausgearbeitet, dass das Gesetz in Bezug auf den Schutz des Rechtsverkehrs lückenhaft ist. Aus dieser Erkenntnis wird ein Grundsatz für den Erbnachweis gegenüber Kreditinstituten abgeleitet. Abschließend werden die Grenzen des gewonnenen Grundsatzes aufgezeigt.
Autorenporträt
Erik M. Schlereth, geboren in Esslingen am Neckar, studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Im Anschluss an die Erste Juristische Prüfung wurde er am Lehrstuhl für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Anja Amend-Traut) zum Dr. iur. promoviert, wo er seit November 2020 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist; Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg.