Von Günther Winkler umfassend und sachkundig eingeleitet, erschließt dieser Band der Forschungen aus Staat und Recht das Hauptwerk Ernst Seidlers, dessen Lektüre nicht nur Juristen, sondern allen Sozialwissenschaftern wärmstens empfohlen werden kann.
Ernst Seidler (1862-1931) plädiert für eine empirisch-rationale Methode der Rechtswissenschaft. Damit stellt er sich in einen Gegensatz zu Kelsens formallogischen Apriorismus deduktiven Denkens. Seidlers sozialwissenschaftliche Denkweise ist empirisch rational induktiv, gebunden an das Recht als einen erfahrbaren Gegenstand. Sein erfahrungswissenschaftlicher Denkansatz, der auf die empirische Erfassung des Rechtes als Phänomen der sozialen Wirklichkeit abzielt, zeigt, daß die formale normativistische Theorie der reinen Rechtslehre dem Wesen des positiven Rechtes nicht gerecht werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung.- Das allgemeine Wesen der Erscheinung.- Die soziale Erscheinung.- Die allgemeinen Wege der Erkenntnis.- Das Verhältnis der allgemeinen zu den sozialwissenschaftlichen Erkenntniswegen.- Die Geschichtswissenschaft.- Die Soziologie.- Die Rechtswissenschaft.- Die Staatslehre.- Die Volkswirtschaftslehre.
Ernst Seidler (1862-1931) plädiert für eine empirisch-rationale Methode der Rechtswissenschaft. Damit stellt er sich in einen Gegensatz zu Kelsens formallogischen Apriorismus deduktiven Denkens. Seidlers sozialwissenschaftliche Denkweise ist empirisch rational induktiv, gebunden an das Recht als einen erfahrbaren Gegenstand. Sein erfahrungswissenschaftlicher Denkansatz, der auf die empirische Erfassung des Rechtes als Phänomen der sozialen Wirklichkeit abzielt, zeigt, daß die formale normativistische Theorie der reinen Rechtslehre dem Wesen des positiven Rechtes nicht gerecht werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung.- Das allgemeine Wesen der Erscheinung.- Die soziale Erscheinung.- Die allgemeinen Wege der Erkenntnis.- Das Verhältnis der allgemeinen zu den sozialwissenschaftlichen Erkenntniswegen.- Die Geschichtswissenschaft.- Die Soziologie.- Die Rechtswissenschaft.- Die Staatslehre.- Die Volkswirtschaftslehre.