Der Jurist Ernst von Pidde zieht eine erschütternde Bilanz: Richard Wagners gefeiertes Musikdrama Der Ring des Nibelungen präsentiert sich als ein Konglomerat von Verbrechen schwersten Kalibers. Ob Mord oder Totschlag, Verschleppung oder Diebstahl, Brandstiftung oder Tierquälerei: Wagners Götter, Helden und Riesen lassen keine Schandtat aus. In einem ordentlichen Strafprozess käme kaum einer der Ring-Akteure ungeschoren davon?
Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension
Der 1966 verstorbene Jurist Ernst von Pidde, Amtsrichter in Gifhorn, hat es einst unternommen, sich einen anderen als den gewohnten Reim auf Richard Wagners Mammutwerk zu machen. Er geht die Sache nicht musikalisch, sondern juristisch an. Wenig überraschend wird er bei den Straftatbeständen "Diebstahl, Verschleppung, Brandstiftung, Blutschande, Vergewaltigung, Entführung" fündig und die gesamte Bagage wandert zuletzt in den Knast (mit der Ausnahme der Rheintochter Floßhilde). Die Musik, so von Piddes These, entpuppt sich rasch als nichts weiter als ein groß angelegtes Ablenkungsmanöver von der Vielzahl der Verbrechen. Der Rezensent Michael Stolleis, selbst ein Juraprofessor, hat mit dem schon vielfach aufgelegten Band seinen Spaß - wenngleich an der Behauptung des Verlags, es handle sich um eine juristisch auf den neuesten Stand gebrachte Fassung, nichts dran sei.
© Perlentaucher Medien GmbH
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