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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, dass sich ein Großteil ermittlungsrelevanter Daten auf Servern im Ausland und im Gewahrsam ausländischer Dienstanbieter befindet, Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsmaßnahmen nach dem völkerrechtlichen Souveränitätsprinzip aber nur im eigenen Staatsgebiet vornehmen dürfen. Vor dem Hintergrund, dass Daten durch einen Fernzugriff oder über die betreffenden Serviceprovider nach Deutschland verbracht werden können, ohne fremdes Staatsgebiet zu betreten, untersucht die Autorin die Frage, ob das Völkerrecht einem Zugriff auf digitale Beweismittel im…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, dass sich ein Großteil ermittlungsrelevanter Daten auf Servern im Ausland und im Gewahrsam ausländischer Dienstanbieter befindet, Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsmaßnahmen nach dem völkerrechtlichen Souveränitätsprinzip aber nur im eigenen Staatsgebiet vornehmen dürfen. Vor dem Hintergrund, dass Daten durch einen Fernzugriff oder über die betreffenden Serviceprovider nach Deutschland verbracht werden können, ohne fremdes Staatsgebiet zu betreten, untersucht die Autorin die Frage, ob das Völkerrecht einem Zugriff auf digitale Beweismittel im Ausland tatsächlich entgegensteht. Sie kommt dabei zum Ergebnis, dass ein eigenmächtiger Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland und die Verpflichtung ausländischer Dienstanbieter zur Herausgabe von Daten völkerrechtswidrig ist und ein Verstoß gegen das Völkerrecht zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann. Die Lösung des Problems sieht sie auf internationaler Ebene.
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Autorenporträt
Esther-Nicola Vehling studierte von 2011 bis 2017 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Universitat Internacional de Catalunya in Barcelona. Anschließend absolvierte sie von 2017 bis 2018 ein LL.M.-Studium zum Völkerrecht an der Universität Utrecht (NL). Von 2018 bis 2022 verfasste Frau Vehling ihre Promotion. Zugleich arbeitete sie von 2018 bis 2020 als wiss. Mitarbeiterin im Arbeitsrecht bei einer Großkanzlei. 2021 begann Frau Vehling ihr Referendariat am KG Berlin und fokussierte sich in diesem Rahmen auf das Strafrecht. Sie absolvierte Stationen im BMF (Zollfahndung), bei einer Großkanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und beim BKA (Abteilung Cybercrime).