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An zentraler Stelle und dennoch vielfach unbekannt regelt das Grundgesetz in Artikel 18 die Verwirkung bestimmter Grundrechte im Fall ihres Missbrauchs zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Welche Konsequenzen eine solche Verwirkung jedoch zeitigt, lässt es offen. Auch das BVerfG, das sonst Dogmatik und Anwendung des Verfassungsrechts maßgeblich prägt, lehnte bisherige Verwirkungsanträge ohne weiterführende Begründung ab. Dessen ungeachtet hat sich die Literatur recht intensiv mit der Norm auseinandergesetzt. Neben der Lösung von Einzelfragen fehlt aber eine umfassende,…mehr

Produktbeschreibung
An zentraler Stelle und dennoch vielfach unbekannt regelt das Grundgesetz in Artikel 18 die Verwirkung bestimmter Grundrechte im Fall ihres Missbrauchs zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Welche Konsequenzen eine solche Verwirkung jedoch zeitigt, lässt es offen. Auch das BVerfG, das sonst Dogmatik und Anwendung des Verfassungsrechts maßgeblich prägt, lehnte bisherige Verwirkungsanträge ohne weiterführende Begründung ab. Dessen ungeachtet hat sich die Literatur recht intensiv mit der Norm auseinandergesetzt. Neben der Lösung von Einzelfragen fehlt aber eine umfassende, sowohl theoretisch als auch praktisch überzeugende Interpretation der Norm. Sie bleibt vielmehr widersprüchlich. Warum etwa wird die Verwirkung erst durch das BVerfG ausgesprochen? Was gilt vorher und kann das Gericht mithin abstrakt über den Grundrechtsschutz des Einzelnen disponieren? In dieser Arbeit wird die These untersucht, dass erst die von der Grundrechtsdogmatik isolierte Betrachtung der Verwirkungsnorm als repressives Instrument des Verfassungsschutzes zu ihrer Unanwendbarkeit geführt hat. Versteht man Art. 18 GG dagegen lediglich als negative Facette des Grundrechtsschutzes, kann sie als weniger einschneidende Figur der Grundrechtsdogmatik fruchtbar gemacht werden.
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