Umweltvölkerrechtliche Regime enthalten in zentralen allgemeinen Normen unbestimmte Rechtsbegriffe mit naturwissenschaftlichem Charakter. Zwischen diesen Vorschriften und den konkreten Handlungsverpflichtungen muss ein naturwissenschaftlich vernünftiger Zusammenhang bestehen. Eva Kracht untersucht exemplarisch anhand des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, des ECE-Luftverschmutzungs- und des Klimaregimes Elemente, die eine solche Verbindung gewährleisten können. Als zentrale Bindeglieder identifiziert sie "Zwischenstufen der Konkretisierung", regelmäßig in Form von Entscheidungen der…mehr
Umweltvölkerrechtliche Regime enthalten in zentralen allgemeinen Normen unbestimmte Rechtsbegriffe mit naturwissenschaftlichem Charakter. Zwischen diesen Vorschriften und den konkreten Handlungsverpflichtungen muss ein naturwissenschaftlich vernünftiger Zusammenhang bestehen. Eva Kracht untersucht exemplarisch anhand des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, des ECE-Luftverschmutzungs- und des Klimaregimes Elemente, die eine solche Verbindung gewährleisten können. Als zentrale Bindeglieder identifiziert sie "Zwischenstufen der Konkretisierung", regelmäßig in Form von Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen: im Luftverschmutzungsbereich das Critical Loads-Konzept und bei der Artenschutzkonvention Kriterienkataloge für die Ermittlung einer Ausrottungsbedrohung. Im Klimaregime stellt sie einen Mangel an solchen Zwischenstufen und insgesamt an einer hinreichenden Konkretisierung des Vertragsziels fest.
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Inhaltsangabe
Inhaltsübersicht: A. Einleitung: Wissenschaftliche Erkenntnis als Grundlage des internationalen Umweltrechts - Wissenschaft und Politik: ein weites Problemfeld - Fragestellungen und Untersuchungsgegenstände - Gang der Untersuchung - B. Das Luftverschmutzungsregime: Einführung - Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen - Zwischenstufen der Konkretisierung: das Critical Loads/Levels-Konzept - Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen - Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse - Zusammenfassende Bewertung des Luftverschmutzungsregimes - C. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Einführung - Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel II CITES - Zwischenstufen der Konkretisierung: Kriterien für die Listung von Arten - Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen - Beispiel: Der afrikanische Elefant - Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse - Zusammenfassende Bewertung des Artenschutzregimes - D. Das Klimaregime: Einführung - Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel 2 FCCC - Zwischenstufen der Konkretisierung? - Wissenschaftliche Fundiertheit der konkreten Handlungsverpflichtungen - Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse- Zusammenfassende Bewertung des Klimaregimes - E. Ergebnisse: Verallgemeinerungsfähigkeit der Ergebnisse - Naturwissenschaftliche unbestimmte Tatbestandsmerkmale - Fortlaufende Informationsbeschaffung und Konsensherstellung - Bedeutung und Ausgestaltung von Zwischenstufen der Konkretisierung - Wissenschaftliche Evaluation durch Expertengremium - Kein Automatismus zwischen Wissenschaft und Recht - Transparente Trennung zwischen Wissenschaft und Politik - Vertragsentwicklungsklauseln - Anpassung an neue Erkenntnisse durch flexible Strukturelemente - Verschiedene Lösungen für unterschiedliche Probleme - F. Ausblick - Literatur- und Stichwortverzeichnis
Inhaltsübersicht: A. Einleitung: Wissenschaftliche Erkenntnis als Grundlage des internationalen Umweltrechts - Wissenschaft und Politik: ein weites Problemfeld - Fragestellungen und Untersuchungsgegenstände - Gang der Untersuchung - B. Das Luftverschmutzungsregime: Einführung - Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen - Zwischenstufen der Konkretisierung: das Critical Loads/Levels-Konzept - Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen - Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse - Zusammenfassende Bewertung des Luftverschmutzungsregimes - C. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Einführung - Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel II CITES - Zwischenstufen der Konkretisierung: Kriterien für die Listung von Arten - Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen - Beispiel: Der afrikanische Elefant - Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse - Zusammenfassende Bewertung des Artenschutzregimes - D. Das Klimaregime: Einführung - Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel 2 FCCC - Zwischenstufen der Konkretisierung? - Wissenschaftliche Fundiertheit der konkreten Handlungsverpflichtungen - Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse- Zusammenfassende Bewertung des Klimaregimes - E. Ergebnisse: Verallgemeinerungsfähigkeit der Ergebnisse - Naturwissenschaftliche unbestimmte Tatbestandsmerkmale - Fortlaufende Informationsbeschaffung und Konsensherstellung - Bedeutung und Ausgestaltung von Zwischenstufen der Konkretisierung - Wissenschaftliche Evaluation durch Expertengremium - Kein Automatismus zwischen Wissenschaft und Recht - Transparente Trennung zwischen Wissenschaft und Politik - Vertragsentwicklungsklauseln - Anpassung an neue Erkenntnisse durch flexible Strukturelemente - Verschiedene Lösungen für unterschiedliche Probleme - F. Ausblick - Literatur- und Stichwortverzeichnis
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