Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält neben materiell-kartellrechtlichen Regelungen in den §§ 87-95 GWB auch Verfahrensvorschriften, die von den allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes abweichen bzw. diese ergänzen. So normiert § 87 GWB die alleinige Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Verfahren mit kartellrechtlichen Haupt- oder Vorfragen. Die Anwendung der Zuständigkeitsregelung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Eva Westmark untersucht die rechtspolitische Frage, ob die Ausgestaltung der gerichtlichen Zuständigkeit bei bürgerlichen Kartellrechtsstreitigkeiten verbessert werden kann. Unter Rückgriff auf grundlegende Prinzipien des Zivilprozessrechts ermittelt sie an der Schnittstelle von Zivilprozessrecht und Kartellrecht die Defizite der lex lata . Anschließend unterbreitet sie einen Vorschlag zur Reform des § 87 GWB sowie zur Organisation der Kartellgerichtsbarkeit im Ganzen.