Die Vermittlung der Bewegungshandlung Schwimmen wird in allen österreichischen Lehrplänen als grundlegend und verpflichtend vorgesehen. Lehrende im Unterrichtsfach Bewegung und Sport können die Inhalte zur Erfüllung der vorgegebenen Handlungsfelder selbst wählen. Einzig die Sportart Schwimmen wird im Lehrplan explizit erwähnt, was auf die Wichtigkeit des Schwimmens für den Gesetzgeber hindeutet. Der Schutz vor dem Ertrinken von Kindern und Jugendlichen ist ein bildungspolitisches Anliegen. Obwohl in den Lehrplänen auf die Notwendigkeit eines methodisch-didaktischen Schwimmunterrichts hingewiesen wird, sind die Lehrer und Lehrerinnen auf Volksschulebene selten dafür ausgebildet. Der Lehrkörper hat wenige Möglichkeit, sich im Bereich Schwimmen fortzubilden. Zahlreiche tragische Unfälle zeigen immer wieder die Gefahren in Gewässern und geben Anlass, dieses Teilgebiet des Sportunterrichts in Schulen besser abzudecken.
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