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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,0, Technische Universität Berlin (Wirtschaftswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,0, Technische Universität Berlin (Wirtschaftswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen auf einen Nenner brachte.
Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten.
Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt.
Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als Unternehmen eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen Sichtbarkeitsgrad erzielt werden können.
Die Umgestaltung de...
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