Die Verfassung Afghanistans statuiert den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und beinhaltet zugleich einen Islamvorbehalt. Dies führt zu einer Kollision auf Verfassungsebene, die sich insbesondere im afghanischen Familien- und Erbrecht auswirkt. Gerade das Familien- und Erbrecht islamisch geprägter Staaten gründet sich von alters her auf religiösen Vorgaben. Diese sehen teilweise geschlechtsspezifische Benachteiligungen vor, wie etwa den doppelten Erbteil des Mannes. Die Untersuchung unternimmt den Versuch, die verfassungsrechtliche Kollision zum Ausgleich zu bringen. Sie findet…mehr
Die Verfassung Afghanistans statuiert den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und beinhaltet zugleich einen Islamvorbehalt. Dies führt zu einer Kollision auf Verfassungsebene, die sich insbesondere im afghanischen Familien- und Erbrecht auswirkt. Gerade das Familien- und Erbrecht islamisch geprägter Staaten gründet sich von alters her auf religiösen Vorgaben. Diese sehen teilweise geschlechtsspezifische Benachteiligungen vor, wie etwa den doppelten Erbteil des Mannes. Die Untersuchung unternimmt den Versuch, die verfassungsrechtliche Kollision zum Ausgleich zu bringen. Sie findet unter Rückgriff auf die deutsche Rechtsmethodik eine Lösung, die sowohl dem Gleichberechtigungsgrundsatz als auch dem Islam in der afghanischen Verfassung zur Geltung verhilft.
Farzana Soleimankehl-Hanke, geboren in Kabul (Afghanistan), studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nach dem ersten Staatsexamen begann sie die Arbeit an ihrer Dissertation. Im Rahmen des Referendariats absolvierte sie Stationen beim Hanseatischen Oberlandesgericht, beim Bundesministerium für Inneres sowie bei der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo. Seit 2009 ist die Autorin als niedergelassene Rechtsanwältin in Hamburg tätig.