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Die Arbeit beleuchtet das Phänomen der Zuschauergewalt um den Fußballsport. Hierzu werden zunächst soziologische Erkenntnisse zu den Subkulturgruppen der Hooligans und Ultras sowie psychologische Hintergründe ihres szenetypischen Gewaltverhaltens herausgearbeitet, um diese im Rahmen der juristischen Bewertung der typischerweise zur Bekämpfung von Fan-Gewalt herangezogenen Maßnahmen fruchtbar zu machen. Im Zuge der eingehenden rechtlichen Analyse werden sowohl Maßnahmen gegenüber den zuvorderst verantwortlichen gewalttätigen Fans als auch gegenüber Veranstaltern untersucht, wobei die Frage…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beleuchtet das Phänomen der Zuschauergewalt um den Fußballsport. Hierzu werden zunächst soziologische Erkenntnisse zu den Subkulturgruppen der Hooligans und Ultras sowie psychologische Hintergründe ihres szenetypischen Gewaltverhaltens herausgearbeitet, um diese im Rahmen der juristischen Bewertung der typischerweise zur Bekämpfung von Fan-Gewalt herangezogenen Maßnahmen fruchtbar zu machen. Im Zuge der eingehenden rechtlichen Analyse werden sowohl Maßnahmen gegenüber den zuvorderst verantwortlichen gewalttätigen Fans als auch gegenüber Veranstaltern untersucht, wobei die Frage ihrer Rechtmäßigkeit differenziert zu beantworten ist. Im Ergebnis stellt sich beispielshalber die Verhängung einer Meldeauflage als deutlich problematischer dar als meist vertreten; demgegenüber wäre es möglich und aus rechtspraktischer Sicht ratsam, die wenig eingriffsintensive Gefährderansprache durch spezielle gesetzliche Regelung sogar in den Bereich des Gefahrenvorfelds zu verlagern.
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Rezensionen
"Das Verdienst von Niemeier besteht vor allem darin, die im Zusammenhang mit Fußballspielen regelmäßig wiederkehrenden Einsatzlagen in polizeirechtlicher Hinsicht umfassend gewürdigt zu haben. [...] Wer sich [...] im Vorfeld von Sportereignissen oder in deren Nachbereitung mit den einschlägigen Rechtsfragen zu befassen hat, wird in ihrer Arbeit eine wertvolle Handreichung sehen." Prof. Dr. Fredrik Roggan, in: Landes- und Kommunalverwaltung, 5/2016