Das britische Urabstimmungserfordernis vor Arbeitskämpfen ist äußerst komplex. Gewerkschaften droht bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften die Rechtswidrigkeit der Kampfmaßnahme. Für deren Folgen können sie gegenüber dem betroffenen Arbeitgeber unter Umständen deliktisch haften. Dieses System wird in Tatbestand und Rechtsfolgen ausführlich analysiert. Anschließend wird die britische Regelung einer kritischen Überprüfung auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzogen. Besondere Bedeutung hat dabei das vom Europäischen Gerichtshof jüngst konkretisierte Streikrecht. Vor diesem Hintergrund ist ein begrenztes Urabstimmungserfordernis auch in Deutschland denkbar.