Die Übernahme der Behandlung eines Patienten durch den Heilkundigen stellt einen Schlüsselpunkt im Arzt-Patienten-Verhältnis dar. Das „unfreiwillige Übernahmeverschulden“ bezeichnet hierbei eine Situation, in welcher der Arzt ohne Not, sowie gegen besseres Wissen und Können, eine Behandlung übernimmt, da er sich dazu gedrängt sieht. Die vorgenommenen medizinischen Maßnahmen kann er unter diesen Umständen nicht nach dem sogenannten „Facharztstandard“ durchführen. Dabei bedeutet die Unfreiwilligkeit der Behandlungsübernahme nicht notwendigerweise, dass vorwerfbares Fehlverhalten des Arztes vorliegt. Als Schwerpunkt dieser Studie wird die mit dem Übernahmeverschulden zusammenhängende Problematik der Haftung des Arztes diskutiert. Dabei werden wesentliche Aspekte anhand der geltenden Rechtsprechung entwickelt und mögliche Lösungsansätze vorgestellt.