Reformen der Kriminalgesetzgebung zum Schutz Berufsangehöriger werfen die Frage nach ihrer strafrechtstheoretischen Einordnung auf. Das wissenschaftliche Erklärungsangebot eines verstärkten Opferschutzes ruft regelmäßig Kritik hervor. Die Arbeit nähert sich dieser Kritik durch eine deskriptive Bestimmung des normativen Konfliktfalls, den die einschlägigen Strafgesetze regeln. Nach einer allgemeinen Weichenstellung prüft die Arbeit dazu die zum Zweck »Opferschutz« aufgebotenen wissenschaftlichen Begründungsmuster und führt die ihrerseits ganz disparaten Ansätze einer Kritik zu. Anschließend…mehr
Reformen der Kriminalgesetzgebung zum Schutz Berufsangehöriger werfen die Frage nach ihrer strafrechtstheoretischen Einordnung auf. Das wissenschaftliche Erklärungsangebot eines verstärkten Opferschutzes ruft regelmäßig Kritik hervor. Die Arbeit nähert sich dieser Kritik durch eine deskriptive Bestimmung des normativen Konfliktfalls, den die einschlägigen Strafgesetze regeln. Nach einer allgemeinen Weichenstellung prüft die Arbeit dazu die zum Zweck »Opferschutz« aufgebotenen wissenschaftlichen Begründungsmuster und führt die ihrerseits ganz disparaten Ansätze einer Kritik zu. Anschließend werden die Einwände am Beispiel der §§ 114 und 188 StGB konkret ausbuchstabiert. Die Prüfung ergibt, dass sich den Tatbeständen mit einer gezielten Beschränkung möglicher personaler Tatobjekte ein Eigenzweck »Opferschutz« nicht entnehmen lässt. Eine Fokussierung auf den empirischen Individualrechtsgüterschutz verfehlt die rechtliche Leitkategorie der Person. Diese Argumente schlagen auf die Ansätze einer opferorientierten Strafrechtstheorie durch.
Felix Lichtenhagen, born in 1995, studied law at the University of Bonn until 2020 and worked at the same time as a research assistant at a law firm specializing in white-collar crime. After the first state exam, he worked on his doctoral thesis until the summer semester of 2022. Since February 2022, Felix Lichtenhagen has been completing his Rechtsreferendariat (state training scheme leading to the second state exam), including legal clerkships at the Federal Audit Office (Bundesrechnungshof) and at a major international law firm in the area of corporate/M&A.
Inhaltsangabe
Einleitung 1. Vorüberlegungen zum Straftatbegriff Was ist ein materieller Straftatbegriff und was leistet er? - »Demokratizität« als Fundamentaleinwand - Ist der Straftatbegriff rein formell? - Rechtsgüterschutz als Ausgangspunkt? - Grundlegung: Rechtsverhältnis und Rechtverletzung - Das Unrecht der Rechtsverletzung 2. Institutionenschutz durch Opferschutz? - Zur Unrechtsdifferenzierung nach der beruflichen Position des Verletzten Hinführung und Problemeingrenzung - Das Opfer der Straftat - Vorüberlegung: Begründungswege der Opfereinbeziehung - Opferorientierte Sanktionsnormen: Unrechtsbestimmung und Funktionenanalyse - Der reformierte 114 StGB - Der Zweck des 188 StGB Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse und Einordnung Opferschutz als Strafrechtszweck - eine schlechte Abstraktion - Berufsangehörige als Opfer? - Ausblick: Ein Allgemeiner Teil des Besonderen Teils? Literatur- und Stichwortverzeichnis
Einleitung 1. Vorüberlegungen zum Straftatbegriff Was ist ein materieller Straftatbegriff und was leistet er? - »Demokratizität« als Fundamentaleinwand - Ist der Straftatbegriff rein formell? - Rechtsgüterschutz als Ausgangspunkt? - Grundlegung: Rechtsverhältnis und Rechtverletzung - Das Unrecht der Rechtsverletzung 2. Institutionenschutz durch Opferschutz? - Zur Unrechtsdifferenzierung nach der beruflichen Position des Verletzten Hinführung und Problemeingrenzung - Das Opfer der Straftat - Vorüberlegung: Begründungswege der Opfereinbeziehung - Opferorientierte Sanktionsnormen: Unrechtsbestimmung und Funktionenanalyse - Der reformierte 114 StGB - Der Zweck des 188 StGB Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse und Einordnung Opferschutz als Strafrechtszweck - eine schlechte Abstraktion - Berufsangehörige als Opfer? - Ausblick: Ein Allgemeiner Teil des Besonderen Teils? Literatur- und Stichwortverzeichnis
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