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Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues deutsches Betreuungsrecht. Bereits mit dem Betreuungsgesetz von 1992 gingen tiefgreifende Strukturveränderungen im System der ehemaligen Vormundschaft über Volljährige und der Entmündigung einher. Auch der neuerliche Versuch, auf die Herausforderungen des demographischen Wandels und einem veränderten Familien- und Fürsorgeverständnis zu reagieren, weckte hohe Erwartungen. Der Autor kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass sich der Gesetzgeber seit Jahren um die »grundsätzliche Systemfrage« drückt, nämlich ob aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und einem…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues deutsches Betreuungsrecht. Bereits mit dem Betreuungsgesetz von 1992 gingen tiefgreifende Strukturveränderungen im System der ehemaligen Vormundschaft über Volljährige und der Entmündigung einher. Auch der neuerliche Versuch, auf die Herausforderungen des demographischen Wandels und einem veränderten Familien- und Fürsorgeverständnis zu reagieren, weckte hohe Erwartungen. Der Autor kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass sich der Gesetzgeber seit Jahren um die »grundsätzliche Systemfrage« drückt, nämlich ob aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und einem Professionalisierungsdruck die rechtliche Betreuung überhaupt noch Instrument des Privatrechts ist oder ob sie nicht vielmehr eine der Allgemeinheit obliegende Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt. Ausgehend von der Darstellung der historischen Grundlagen und einer kritischen Bewertung der jüngsten Änderungen plädiert der Autor dafür, sozial- und zivilrechtliches Hilfesystem stärker zusammenzudenken.
Autorenporträt
Felix Recke-Friedrich studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin mit Auslandsstationen in Barcelona und Brüssel. Im Jahr 2017 begann er ein berufsbegleitendes Masterstudium (LL.M.) im Medizinrecht in Dresden, das er im Jahr 2019 abschloss. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst mit Stationen u.a. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sowie der Charité Universitätsmedizin und Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung war er zunächst als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Arzthaftungsrecht zugelassen. Sein Promotionsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena schloss er im April 2023 ab. Nunmehr ist er im Bundesministerium für Gesundheit tätig.