Die Arbeit beschäftigt sich mit der Grafschaft Tecklenburg und der Justizreform des Jahres 1613. Der landesgeschichtliche Teil behandelt die Entstehung des Territoriums, die Herkunft der Grafen von Tecklenburg sowie die Gesetzeswerke der Justizreform und deren wahrscheinliche Urheber. Im analytischen Teil werden die 1613 neu geschaffene Hof- und die Landgerichtsordnung detailliert dargestellt und untersucht. Hier steht die Reform des Zivilprozesses im Mittelpunkt. Orientiert an der zeitgenössischen Einteilung in Termine, wird dann der gewöhnliche Hergang eines Prozesses geschildert. Dabei wird herausgestellt, dass im Detail von Prozessrecht und Prozesshergang große Ähnlichkeiten zum geltenden Recht zu finden sind, gleichzeitig allerdings das frühneuzeitliche tecklenburgische Prozessrecht vor allem begrifflich stark älteren Traditionen verhaftet ist. Ferner geht es um den strafrechtlichen Teil der Justizreform. Hier wird auch behandelt, welche Bedeutung der Reform insgesamt zukam und inwiefern sich die Geschehnisse in Tecklenburg in eine Gesamtentwicklung einfügen. Die Methode ist dabei ein horizontaler und vertikaler Vergleich, insbesondere werden ältere Gerichtsordnungen der Grafschaft Tecklenburg herangezogen sowie Vergleiche zu den Nachbarterritorien angestellt.