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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Katholische Fachhochschule Norddeutschland Osnabrück (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Möglichkeiten der steuerneutralen Vermögensübertragungen sind vom Gesetzgeber mit den Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.03.99 erheblich eingeschränkt worden. Diese Einschränkungen für die Jahre 1999 und 2000 wurden teilweise durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.00 mit Wirkung ab dem 01.01.2001 wieder aufgehoben. Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v.…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Katholische Fachhochschule Norddeutschland Osnabrück (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Möglichkeiten der steuerneutralen Vermögensübertragungen sind vom Gesetzgeber mit den Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.03.99 erheblich eingeschränkt worden. Diese Einschränkungen für die Jahre 1999 und 2000 wurden teilweise durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.00 mit Wirkung ab dem 01.01.2001 wieder aufgehoben.
Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001 sollen die durch das Steuersenkungsgesetz geschaffenen Strukturen im Bereich der Unternehmensbesteuerung fortentwickelt werden.
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Neuregelungen nach dem UntStFG hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen sowie der unentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern.
Esstellt sich die Frage, ob mit dem UntStFG wirkliche Erleichterungen für die Umstrukturierung von Personenunternehmen geschaffen wurden bzw. mit der gewollten Revitalisierung des so genannten Mitunternehmererlasses die alte Rechtslage im Bereich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern wieder hergestellt wurde. Außerdem ist zu klären, ob die in der Fassung des StSenkG bestehenden Unklarheiten und Anwendungsprobleme in den gesetzlichen Regelungen beseitigt wurden.
Dazu wird im ersten Teil des Beitrags auf die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem.
6 Abs. 3 EStG und im zweiten Teil auf die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern gem.
6 Abs. 5 EStG eingegangen. Dabei werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beiden Normen erläutert und deren Rechtsfolgen dargelegt. Des weiteren wird ein Vergleich zu den alten Rechtslagen für die Veranlagungszeiträume bis 1998 und von 1999 bis 2000 vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisV
1.Einleitung1
2.Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gem.
6 Abs. 3 EStG3
2.1Tatbestandsmerkmale3
2.1.1Gegenstand der Übertragung3
2.1.1.1Sachgesamtheit im Sinne dieser Vorschrift3
2.1.1.2Übertragung eines Betriebs/Teilbetriebs4
2.1.1.3Übertragung eines Mitunternehmeranteils6
2.1.1.4Übertragung des Teils eines Mitunternehmeranteils7
2.1.1.5Aufnahme in ein bestehendes Einzelunternehmen8
2.1.1.6Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens für die Übertragungen im Sinne des
6 Abs.3 EStG9
2.1.1.6.1Zurückbehaltung von WG/Sonderbetriebsvermögen9
2.1.1.6.2Haltefrist10
2.1.2Unentgeltlichkeit der Übertragung13
2.1.2.1Abgrenzung zwischen entgeltlicher, unentgeltlicher und teilentgeltlicher Vermögensübertragung13
2.1.2.2Anwendung der Einheitstheorie bei Teilentgeltlichkeit14
2.1.3Zeitlicher Anwendungsbereich16
2.2Rechtsfolgen16
2.3Verhältnis zu anderen Vorschriften18
2.3.1Verhältnis zu
6 Abs. 5 EStG18
2.3.2Verhältnis zu
16 EStG18
2.3.3Verhältnis zu
24 UmwStG19
2.4Vergleich zur alten Rechtslage20
2.5Fazit und Gestaltungsmöglichkeiten21
3.Übertragung von Wirtschaftsgütern gem.
6 Abs. 5 EStG22
3.1Tatbestandsmerkmale22
3.1.1Abgrenzung zwischen Übertragung und Überführung22
3.1.2Sicherstellung der stillen Reserven22
3.1.3Gegenstand der Übertragung23
3.1.4Unentgeltlichkeit der Übertragung (Trennungstheorie)23
3.1.5Gewährung von Gesellschaftsrechten26
3.1.6Übertragungen im Sinne des
6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG27
3.1.7Übertragungen im Sinne des
6 Abs. 5 S.3 EStG29
3.1.7.1Übertragungen gem. Satz 3 Nr. 129
3.1.7.2Übertragungen gem. Satz 3 Nr. 230
3.1.7.3Übertragungen gem. Satz 3 Nr. 331
3...