Das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 hatte einen Windkraft-Boom ausgelöst. Anfang der 1990er Jahre entstanden so hunderte von Windenergieanlagen entlang der deutschen Küste. Diese Windkonverter waren jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1994 überwiegend zu Unrecht genehmigt worden. Der Gesetzgeber reagierte und nahm mit der Baurechtsnovelle von 1998 Windenergieanlagen in den Katalog privilegierter Außenbereichsvorhaben auf. Die Vielzahl von Streitverfahren im Landkreis Aurich belegt jedoch, dass die Rechtslage bis heute unsicher geblieben ist. Eine über mehr als anderthalb Jahrzehnte kritische Verwaltungspraxis wirft Fragen auf. Diese Arbeit befasst sich daher mit den Entscheidungsfaktoren in der öffentlichen Verwaltung. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Maßgaben wird der Einfluss politischer als auch menschlich-emotionaler Gesichtspunkte untersucht.