Im US-amerikanischen Kartellrecht können sich Unternehmen, die sich staatlicher Verfahren zur Beschränkung des Wettbewerbs bedienen, auf die sogenannte Noerr-Pennington-Doktrin berufen. Die Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen ist nach dieser Doktrin grundsätzlich einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle entzogen. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob sich in der Praxis der Gemeinschaftsorgane Ansätze für eine vergleichbare "Lobbying"-Doktrin finden und ob sich die Grundsätze der Noerr-Pennington-Doktrin auf Art. 81 und 82 EGV übertragen lassen.
Im US-amerikanischen Kartellrecht können sich Unternehmen, die sich staatlicher Verfahren zur Beschränkung des Wettbewerbs bedienen, auf die sogenannte Noerr-Pennington-Doktrin berufen. Die Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen ist nach dieser Doktrin grundsätzlich einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle entzogen. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob sich in der Praxis der Gemeinschaftsorgane Ansätze für eine vergleichbare "Lobbying"-Doktrin finden und ob sich die Grundsätze der Noerr-Pennington-Doktrin auf Art. 81 und 82 EGV übertragen lassen.
Der Autor: Frank Sölch wurde 1974 in Kiel geboren. 1995 nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn auf, das er 2000 abschloss. Im Jahre 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, ist er derzeit als angestellter Rechtsanwalt für eine internationale Sozietät in Frankfurt am Main tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Regulierungsversagen als Rechtfertigung für eine Beschränkung des Lobbying? - Der fehlende Wettbewerbsbezug des Lobbying - Ansätze in der Praxis der Gemeinschaftsorgane für die Behandlung der Interessenvertretung.
Aus dem Inhalt: Regulierungsversagen als Rechtfertigung für eine Beschränkung des Lobbying? - Der fehlende Wettbewerbsbezug des Lobbying - Ansätze in der Praxis der Gemeinschaftsorgane für die Behandlung der Interessenvertretung.
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