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Spätestens die Enthüllungen durch Edward Snowden im Jahr 2013 verdeutlichen, dass Nachrichtendienste, auch in Deutschland, über weitreichende Befugnisse verfügen. Insbesondere im Bereich der Telekommunikation können die Auswirkungen staatlicher Überwachungsmaßnahmen gravierend sein. Umso wichtiger ist die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit, die jedoch weitgehend von gerichtlicher Kontrolle ausgeschlossen und stattdessen der G 10-Kommission zugewiesen ist. Die Arbeit zeigt auf, dass das Gremium insbesondere im Hinblick auf die rasanten Entwicklungen in der Informationstechnologie nicht den von…mehr

Produktbeschreibung
Spätestens die Enthüllungen durch Edward Snowden im Jahr 2013 verdeutlichen, dass Nachrichtendienste, auch in Deutschland, über weitreichende Befugnisse verfügen. Insbesondere im Bereich der Telekommunikation können die Auswirkungen staatlicher Überwachungsmaßnahmen gravierend sein. Umso wichtiger ist die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit, die jedoch weitgehend von gerichtlicher Kontrolle ausgeschlossen und stattdessen der G 10-Kommission zugewiesen ist. Die Arbeit zeigt auf, dass das Gremium insbesondere im Hinblick auf die rasanten Entwicklungen in der Informationstechnologie nicht den von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben genügt. Rechtsvergleichend wird zudem der U.S.-amerikanische Foreign Intelligence Surveillance Court betrachtet. Die Erkenntnisse aus beiden Rechtsordnungen führt die Autorin in einem Reformvorschlag zusammen, der die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen bei den Gerichten ansiedelt und das Verfahren um einen mit eigenen Verfahrensbefugnissen ausgestatteten Bürgerrechtsanwalt ergänzt.
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Autorenporträt
Franziska Bantlin studierte von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und an der University of Aberdeen (UK). Anschließend war sie Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie (Direktor: Präsident des BVerfG a.D. Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas Voßkuhle). Ihre Promotion wurde durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Von 2019 bis 2020 absolvierte Frau Bantlin ein LL.M.-Studium an der Yale Law School (USA). Seit Februar 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.