Spätestens die Enthüllungen durch Edward Snowden im Jahr 2013 verdeutlichen, dass Nachrichtendienste, auch in Deutschland, über weitreichende Befugnisse verfügen. Insbesondere im Bereich der Telekommunikation können die Auswirkungen staatlicher Überwachungsmaßnahmen gravierend sein. Umso wichtiger ist die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit, die jedoch weitgehend von gerichtlicher Kontrolle ausgeschlossen und stattdessen der G 10-Kommission zugewiesen ist. Die Arbeit zeigt auf, dass das Gremium insbesondere im Hinblick auf die rasanten Entwicklungen in der Informationstechnologie nicht den von…mehr
Spätestens die Enthüllungen durch Edward Snowden im Jahr 2013 verdeutlichen, dass Nachrichtendienste, auch in Deutschland, über weitreichende Befugnisse verfügen. Insbesondere im Bereich der Telekommunikation können die Auswirkungen staatlicher Überwachungsmaßnahmen gravierend sein. Umso wichtiger ist die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit, die jedoch weitgehend von gerichtlicher Kontrolle ausgeschlossen und stattdessen der G 10-Kommission zugewiesen ist. Die Arbeit zeigt auf, dass das Gremium insbesondere im Hinblick auf die rasanten Entwicklungen in der Informationstechnologie nicht den von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben genügt. Rechtsvergleichend wird zudem der U.S.-amerikanische Foreign Intelligence Surveillance Court betrachtet. Die Erkenntnisse aus beiden Rechtsordnungen führt die Autorin in einem Reformvorschlag zusammen, der die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen bei den Gerichten ansiedelt und das Verfahren um einen mit eigenen Verfahrensbefugnissen ausgestatteten Bürgerrechtsanwalt ergänzt.
Franziska Bantlin is a graduate of Freiburg Law School (First State Exam 2015) and the Yale Law School (LL.M. 2020). In 2020, she completed her Ph.D. thesis on Intelligence Oversight in Germany and the United States. From 2010 to 2019, she worked as a research assistant for the President of the German Federal Constitutional Court, Professor Andreas Voßkuhle, at the Institute for State Theory and Legal Philosophy. Currently, she is a legal traineeship program (Rechtsreferendariat) candidate in Berlin.
Inhaltsangabe
1 Einführung: Gegenstand der Untersuchung - Rechtsschutzqualitäten im nachrichtendienstlichen Aktionsfeld
1. Geheimnis und Kontrolle
2 Standortbestimmung des Nachrichtendienstwesens: Das Nachrichtendienstwesen als wesentlicher Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur - Nachrichten-dienste als untypische Verwaltungsbehörden - Zusammenfassung 3 Kontrollbedürfnis: Nachrichtendienstliche Befugnisse - Nachrichtendienste als Fremdkörper im Rechtsstaat? - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 4 Kontrolle: Dogmatischer Hintergrund: Kontrolle als Soll-Ist-Vergleich - Praktische Umsetzung durch eine Vielzahl an Kontrollformen - Kontrollprobleme in Bezug auf das nachrichtendienstliche Handeln - Leitende Parameter für die Kontrolle von Nachrichtendiensten
2. Die G 10-Kommission als besondere Form der Kontrolle
5 Grundlagen: Einordnung in die gegenwärtige Kontrolllandschaft - Die G 10-Kommission - Bestandsaufnahme 6 Verfassungsrechtliche Maßstäbe: Art. 10 Abs. 2 S. 2 GG als Hauptmaßstab - Der gerichtliche Rechtsschutz als Komplementärmaßstab 7 Defizitäre einfachrechtliche Umsetzung durch 15 G 10: Aliud oder Minus zur gerichtlichen Kontrolle? - Veränderung der Rahmenbedingungen - Ergebnis
3. Alternativen
8 Das U.S.-amerikanische Kontrollmodell: Der Rechtsvergleich als Orientierungsfolie - Das Nachrichtendienstwesen in den USA und seine Kontrolle - Rechtlicher Rahmen: Der Foreign Intelligence Surveillance Act - Kontrolle durch den Foreign Intelligence Surveillance Court - Ergebnis des Rechtsvergleichs 9 Judikativmodell mit alternativem Gerichtszugang: Bisherige Reformvorschläge - Die G 10-Kommission als Bürgerrechtsanwältin - Rechtliche Zulässigkeit des Alternativmodells - Konkrete Ausgestaltung des Alternativmodells 10 Zusammenfassung Literatur- und Sachwortverzeichnis
1 Einführung: Gegenstand der Untersuchung - Rechtsschutzqualitäten im nachrichtendienstlichen Aktionsfeld
1. Geheimnis und Kontrolle
2 Standortbestimmung des Nachrichtendienstwesens: Das Nachrichtendienstwesen als wesentlicher Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur - Nachrichten-dienste als untypische Verwaltungsbehörden - Zusammenfassung 3 Kontrollbedürfnis: Nachrichtendienstliche Befugnisse - Nachrichtendienste als Fremdkörper im Rechtsstaat? - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 4 Kontrolle: Dogmatischer Hintergrund: Kontrolle als Soll-Ist-Vergleich - Praktische Umsetzung durch eine Vielzahl an Kontrollformen - Kontrollprobleme in Bezug auf das nachrichtendienstliche Handeln - Leitende Parameter für die Kontrolle von Nachrichtendiensten
2. Die G 10-Kommission als besondere Form der Kontrolle
5 Grundlagen: Einordnung in die gegenwärtige Kontrolllandschaft - Die G 10-Kommission - Bestandsaufnahme 6 Verfassungsrechtliche Maßstäbe: Art. 10 Abs. 2 S. 2 GG als Hauptmaßstab - Der gerichtliche Rechtsschutz als Komplementärmaßstab 7 Defizitäre einfachrechtliche Umsetzung durch 15 G 10: Aliud oder Minus zur gerichtlichen Kontrolle? - Veränderung der Rahmenbedingungen - Ergebnis
3. Alternativen
8 Das U.S.-amerikanische Kontrollmodell: Der Rechtsvergleich als Orientierungsfolie - Das Nachrichtendienstwesen in den USA und seine Kontrolle - Rechtlicher Rahmen: Der Foreign Intelligence Surveillance Act - Kontrolle durch den Foreign Intelligence Surveillance Court - Ergebnis des Rechtsvergleichs 9 Judikativmodell mit alternativem Gerichtszugang: Bisherige Reformvorschläge - Die G 10-Kommission als Bürgerrechtsanwältin - Rechtliche Zulässigkeit des Alternativmodells - Konkrete Ausgestaltung des Alternativmodells 10 Zusammenfassung Literatur- und Sachwortverzeichnis
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