Obgleich eine Vielzahl der Konzerne in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen organisiert ist, enthält der Regelungskanon der IFRS für derartige Konzernverbünde keine expliziten Bilanzierungsvorschriften. Vor allem im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ist es daher fraglich, wie indirekte Beteiligungsverhältnisse des Konzernmutterunternehmens und nicht beherrschender Gesellschafter konzernbilanziell zu behandeln sind. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei ¿ insbesondere im Kontext der nach IFRS 3 wahlweise zulässigen partial goodwill method ¿ die Bilanzierung eines den indirekten nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnenden Unterschiedsbetrages. Während Vertreter der sog. additiven Methode den Ansatz bzw. die erfolgswirksame Erfassung dieses Unterschiedsbetrages befürworten, präferieren die Fürsprecher der sog. multiplikativen Methode dessen erfolgsneutrale Verrechnung mit den nicht beherrschenden Anteilen am Konzerneigenkapital. Der Verfasser nimmt diese Debatte zum Anlass, die Implikationen der beiden Methoden zur Kapitalkonsolidierung für die Abbildung der Vermögens- und Ertragslage im konsolidierten IFRS-Abschluss eines mehrstufigen Konzerns zu analysieren und zu würdigen, um letztlich die für die Adressaten entscheidungsnützlichere Abbildungsform zu bestimmen. Angesichts der nicht auf mehrstufige Konzernstrukturen ausgerichteten Regelungen der IFRS werden in diesem Zusammenhang auch interpretationsbedürftige Vorschriften sachverhaltsspezifisch konkretisiert. Um eine möglichst von anderen Bilanzierungssachverhalten losgelöste und an den besonderen Konsolidierungsfragestellungen des mehrstufigen Konzerns orientierte Analyse zu gewährleisten, stehen zum einen der Erwerb eines einzelnen Tochterunternehmens und zum anderen die Akquisition eines Teilkonzerns durch eine bereits vollkonsolidierte Tochtergesellschaft im Zentrum der Betrachtung.
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