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Die Arbeit beschäftigt sich mit der urheberrechtlichen Bewertung von computergestützter Erkennung, wie sie etwa von Musikerkennungsdiensten, Suchdienstanbietern bei Rückwärtsbildersuchen und im Rahmen von Augmented Reality eingesetzt wird. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Erkennungsmuster im Einzelfall Vervielfältigungen darstellen, die Erkennung selbst aber auch als Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht (Innominatfall) zu begreifen ist. Sie leitet außerdem her, dass Suchdienstanbietern im Internet eine Haftung aufgrund einer schlichten Einwilligung und einer analogen Anwendung…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der urheberrechtlichen Bewertung von computergestützter Erkennung, wie sie etwa von Musikerkennungsdiensten, Suchdienstanbietern bei Rückwärtsbildersuchen und im Rahmen von Augmented Reality eingesetzt wird. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Erkennungsmuster im Einzelfall Vervielfältigungen darstellen, die Erkennung selbst aber auch als Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht (Innominatfall) zu begreifen ist. Sie leitet außerdem her, dass Suchdienstanbietern im Internet eine Haftung aufgrund einer schlichten Einwilligung und einer analogen Anwendung der

9,10 TMG in bestimmten Grenzen erspart bleibt. In der gesamten Prüfung wird ausführlich auf das zugrundeliegende Richtlinienrecht eingegangen.