Heimliche Grundrechtseingriffe stehen in einem Widerstreit mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Begrenzung von Macht durch Kontrolle. Diesen Konflikt löst die jüngere Sicherheitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit der Entwicklung alternativer Kontrollstrukturen, so auch im Urteil zur Ausland-Fernmeldeüberwachung vom 19. Mai 2020. Das wirft die Frage auf, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an die rechtsstaatliche Kontrolle heimlicher Grundrechtseingriffe zu stellen sind und welche verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkte hierfür bestehen. Frederike Alt entwirft Grundzüge einer Kontrolldogmatik, indem sie die jüngsten Entwicklungen nachzeichnet und die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts systematisiert. Sie schließt mit einer eigenständigen verfassungsrechtlichen Herleitungsmethode für kompensatorische Kontrollen und bestimmt den legislativen Handlungsbedarf für heimliche Eingriffsbefugnisse von Sicherheitsbehörden.