Die Autorin untersucht, ob Art. 6 der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ordnungsgemäß ins deutsche Recht umgesetzt wurde und wie die entsprechenden Vorschriften (
95a ff. UrhG) auszulegen sind. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit für technische Schutzmaßnahmen, d. h. für neue Geschäftsmodelle wie Digital Rights Management Systems, und ordnet das Interessengefüge zwischen den Urhebern/Leistungsschutzberechtigten und der Allgemeinheit zu diesem Zweck neu.
95a ff. UrhG) auszulegen sind. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit für technische Schutzmaßnahmen, d. h. für neue Geschäftsmodelle wie Digital Rights Management Systems, und ordnet das Interessengefüge zwischen den Urhebern/Leistungsschutzberechtigten und der Allgemeinheit zu diesem Zweck neu.