Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Alice-Salomon Hochschule Berlin , Sprache: Deutsch, Abstract: Behinderung kann jeden treffen! Ein plötzlicher Unfall oder eine langwierige Krankheit und schlagartig resultieren daraus Veränderungen in allen Bereichen des Lebens. Oftmals geht dieses u. a. mit dem (drohenden) Verlust der eigenständigen Erwerbsarbeit einher und damit die Angst vor Armut und Exklusion. Aber gibt es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen Behinderung und Armut? Bei der Betrachtung dieser Thematik lassen sich, trotz dünner Datenlage, zwei wesentliche Überzeugungs- und Argumentationsrichtungen unterscheiden. Zum einen die These von CLOERKES (2001, S. 72), welcher basierend auf JANTZEN (1974) behauptet: Behindert wird vor allem der, der arm ist, und wer behindert ist, wird arm. Behinderung und Armut sind eng miteinander verflochten. Diese Meinung wird sowohl von VertreterInnen der Behindertenhilfe als auch in der UN Behindertenkonferenz selbst wiedergegeben. In letzterer wird in der Präambel sogar explizit darauf hingewiesen, dass [...] die Mehrzahl der Menschen mit Behinderungen in einem Zustand der Armut lebt [...] . (BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES 2010b; Auslassungen: F.K.) Demgegenüber steht wiederum die Feststellung der Bundesregierung in ihrem 2. Armuts- und Reichtumsbericht von 2005, [...] dass gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Regel nicht zu monetärer Armut führen . (BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES 2005, S. 154; Auslassung: F.K.)Die vorliegende Hausarbeit greift die beschriebene Problematik auf und untersucht anhand ausgewählter Dimensionen des Lebens von Menschen mit Behinderung, ob für diese Gruppe ein besonderes Risiko besteht in Armut zu geraten. Um Vergleichsmöglichkeiten zu haben, wird diesen die Gruppe der Menschen ohne anerkannte Behinderung gegenübergestellt. Dieses geschieht in erster Linie auf der Basis von Erhebungsdaten des Mikrozensus 2005 sowie der Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung. Es ist zu beachten, dass demnach das subjektive Wohlbefinden der Betroffenen trotz unbedingter Relevanz - außen vor bleiben muss.
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