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Sitzungspolizeiliche Medienverfügungen ergehen in einem komplexen Spannungsfeld, in dem die divergierenden Interessen der Medien mit denen der Strafrechtspflege kollidieren. Dabei scheint die Rechtsbehelfslosigkeit der Medienvertreter die verfassungskonzeptionelle Balance in diesem Spannungsfeld zu stören. Wie können die Medien ihre für die freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierenden Aufgaben wahrnehmen, wenn gegenwärtig unklar ist, welche Rechtsbehelfe neben dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde statthaft sind? Kolja Schnatz untersucht hierzu das…mehr

Produktbeschreibung
Sitzungspolizeiliche Medienverfügungen ergehen in einem komplexen Spannungsfeld, in dem die divergierenden Interessen der Medien mit denen der Strafrechtspflege kollidieren. Dabei scheint die Rechtsbehelfslosigkeit der Medienvertreter die verfassungskonzeptionelle Balance in diesem Spannungsfeld zu stören. Wie können die Medien ihre für die freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierenden Aufgaben wahrnehmen, wenn gegenwärtig unklar ist, welche Rechtsbehelfe neben dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde statthaft sind? Kolja Schnatz untersucht hierzu das Rechtsschutzgebot des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und erarbeitet anschließend, wie ein möglicher Rechtsbehelf zum Schutz der Medien ausgestaltet sein könnte.

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