In Zeiten zunehmender Mobilität sind grenzüberschreitende Beziehungen zwischen Personen unterschiedlicher Nationalität freilich keine Seltenheit mehr. Die EU trägt der zunehmenden Internationalisierung von Beziehungen Rechnung und bietet ihren Bürgern gem Art 3 Abs 2 EUV einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR). Von fundamentaler Bedeutung in diesem RFSR sind der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens. Der Fall Pove - ein Fall der "Kindesentführung" - zeigt, dass diese beiden Grundsätze in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten bereiten. Der Fall beschäftigte neben den österreichischen Gerichten auch den EuGH und den EGMR. Der EuGH war zuerst mit mehreren Fragen bezüglich der Anwendung und Auslegung der Brüssel IIa-VO konfrontiert. Der EGMR wurde sowohl von der entführenden Mutter als auch vom Vater wegen Verletzung von Art 8 EMRK angerufen. Diese drei Entscheidungen werden in der folgenden Arbeit näher betrachtet und erörtert. Gerade solche Fälle, wie der Fall Povse zeigen, dass nach wie vor ein gewisses Misstrauen gegenüber den Rechtsordnungen der anderen Mitgliedstaaten besteht.