Nicht-akzessorische Kreditsicherheiten sind mit der zu sichernden Forderung durch den Sicherungsvertrag verknüpft. Diesen begreift die Autorin als gesetzlich nicht geregelten Schuldvertragstypus und analysiert Struktur und wesentliche Inhalte aus schuldrechtlicher Perspektive. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes sowie des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme werden prinzipielle Überlegungen zum Beziehungsgeflecht von zu sichernder Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag entfaltet und das Zustandekommen und der Inhalt des Sicherungsvertrags erörtert. U. a. hinterfragt die Autorin die herrschende Meinung zur Formbedürftigkeit und AGB-Kontrolle von Sicherungsverträgen und entwickelt ein neues Lösungskonzept für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärungen. Aktuelle Probleme, wie die Veräußerung von Kreditportfolios und die Neuregelung des
1192 I a BGB, werden aufgegriffen und im Kontext der Materialisierung des Schuldvertragsrechts bewertet.
1192 I a BGB, werden aufgegriffen und im Kontext der Materialisierung des Schuldvertragsrechts bewertet.