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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 2,3, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Studiengang Fachjournalistik Hochschule Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Pressefreiheit wäre perfekt: Alle deutschen Zeitungen herausgegeben von einem einzigen Verlag. Theoretisch könnte ein solches Super-Monopol nach einer geplanten Novelle des Kartellrechtes entstehen. Das geltende Gesetz aus dem Jahre 1976 sollte vor allen Dingen die kleineren Verlage vor einer Übernahme durch große Konzerne schützen. Wo aber die äußere Vielfalt in Gefahr ist,…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 2,3, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Studiengang Fachjournalistik Hochschule Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Pressefreiheit wäre perfekt: Alle deutschen Zeitungen herausgegeben von einem einzigen Verlag. Theoretisch könnte ein solches Super-Monopol nach einer geplanten Novelle des Kartellrechtes entstehen. Das geltende Gesetz aus dem Jahre 1976 sollte vor allen Dingen die kleineren Verlage vor einer Übernahme durch große Konzerne schützen. Wo aber die äußere Vielfalt in Gefahr ist, gewinnt die innere Pressefreiheit, also die redaktionelle Unabhängigkeit und Mitsprache, als Thema wieder an Bedeutung. Zwar hat das Modell des politisch motivierten Verlegers, wie ihn der Zeitungswissenschaftler Otto Groth noch beschrieb, weitgehend ausgedient. Doch an dessen Stelle ist eine ausgeprägte ökonomische Orientierung der Verlagschefs getreten. Und das macht die Gefahren für die publizistische Unabhängigkeit der Redaktion nicht geringer. Denn im Gegensatz zu der äußeren Pressefreiheit, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes gegen Eingriffe des Staates geschützt ist, genießt die innere Pressefreiheit kaum juristischen Schutz; im Gegenteil laufen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen - wie etwa der so genannte Tendenzschutz, der die Arbeitnehmervertreter in Medienbetrieben von wichtigen Mitbestimmungsrechten auschließt - den Bemühungen um redaktionelle Autonomie zuwider. Es gab - vor allem in den 70er Jahren - immer wieder Bestrebungen seitens der journalistischen Berufsverbände und auch innerhalb einzelner politischer Parteien, die innere Pressefreiheit juristisch zu schützen. Die Politiker aber stellten ihre Überlegungen angesichts des Machteinflusses der Verleger stets rasch wieder zurück und verwiesen auf die Tarifparteien. Die Journalistenorganisationen indes scheiterten an der Bastion der Verleger, die bestimmte Entscheidungskompetenzen beispielsweise
hinsichtlich der Personalauswahl oder publizistischer Richtungsfragen nicht teilen wollten. Parallel dazu übernahmen einzelne Redaktionen in fortschrittlichen Verlagen eine Vorreiterfunktion: Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre einigten sich rund zwei Dutzend Zeitungen und Zeitschriften auf Statute, die den Redaktionen Mitbestimmungsrechte bei publizistischen und personalpolitischen Entscheidungen bei der Auswahl der Chefredakteure sicherten. Doch diese Aufbruchstimmung währte nicht lange: Bereits im Jahre 1976 stellte der Rechtswissenschaftler und spätere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem fest, dass die mitbestimmungsfreundliche Stimmung innerhalb der Redaktionen geschwunden sei.
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