Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 2,0, Berufsakademie Sachsen in Leipzig (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Vor dem Hintergrund des verwirklichten Binnenmarktes in der Europäischen Gemeinschaft gewinnt die grenzüberschreitende Kooperation immer mehr an Bedeutung. In der Vergangenheit mussten sich international agierende Unternehmen zwangsläufig für eine nationale Gesellschaftsform entscheiden, der sich folglich alle Mitglieder unterwerfen mussten. Dies führte bislang besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen, aufgrund psychologisch bedingter Vorbehalte, zu Zusammenschlusshemmnissen. Während die Entwürfe für eine Europäische Aktiengesellschaft seit Jahren nicht vorankommen, ist die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) seit 01.07.1989 Rechtswirklichkeit geworden. Diese Vereinigung ist gegenwärtig die einzige Gesellschaftsform mit übergeordnetem Gemeinschaftsrecht, die nunmehr allen Unternehmen, Institutionen und Freiberuflern in der EU mit einem individuellen europäischen Zuschnitt angeboten wird. Damit wurde ein Instrument zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Tätigkeit unter einem einheitlichen europäischen Dach geschaffen, ohne das hierbei die eigene Unternehmensautonomie aufgegeben werden muss.
Gang der Untersuchung:
Als notwendige Ausgangsbasis dieser Arbeit ist ein Überblick über das Wesen der EWIV, deren rechtlichen Grundlagen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene und den Besonderheiten dieser europäischen Gesellschaftsform im Vergleich zu sonstigen Gesellschaftsformen gegeben. In diesem Zusammenhang folgt die Erläuterung der beiden steuerrelevanten Vorschriften der EWIV-VO, so dass hieraus die entstandene Frage der Steuersubjektfähigkeit geklärt werden kann.
Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung der Mitglieder einer EWIV aus deutscher Sicht. Der Konflikt dieser Thematik besteht aus der bereits erwähnten unterschiedlichen Auslegung der Art. 21 i.V.m. Art. 40 EWIV-VO. Folglich besteht die Notwendigkeit der Untersuchung beider Auslegungsvarianten, zu der bisher keine Rechtsprechung vorhanden ist. Zu Beginn soll sich mit der Frage der Einkunftsqualifikationsproblematik auseinandergesetzt werden, die für die Besteuerung und den Verlauf der Arbeit eine maßgebende Grundlage bildet. Hieraus ergeben sich Konsequenzen und Unterschiede zur Behandlung einer EWIV als reine Kostengemeinschaft im Gegensatz zu einer aktiv tätigen EWIV.
Folgt man der herrschenden Literatur, die die Anwendung der OHG-Vorschriften und folglich die Anwendungen internationaler Besteuerungsregelungen vorsieht, ist die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen von Bedeutung. Hier schließt sich die kritische Diskussion über die Anwendbarkeit und Voraussetzungen des Betriebsstättenprinzips an. Im Zusammenhang mit der Anwendung internationaler Besteuerungsvorschriften und dem Tatbestand des Vorliegens einer europäischen Gesellschaftsform, ist die Verfassungsmäßigkeit des
2 a EStG in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu klären.
Es folgt die Frage der gewerbeertragsteuerlichen Behandlung der EWIV, die gerade in Bezug auf eine Freiberufler- EWIV eine Reihe von Fragen zur Diskussion aufwirft. Im vierten Kapitel steht zur Vervollständigung die Frage der Gewinnermittlungs- und Feststellungsverfahren zur Diskussion.
Abschließend wird aus den verschiedenen Ergebnissen, die sich aufgrund der zweigleisigen Darstellung und Auslegung des Art. 40 EWIV-VO ergeben, dargestellt, welche steuerlichen Konsequenzen sich insbesondere für Freiberufler aus dem Zusammenschluß in Form einer EWIV ergeben.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
I.InhaltsverzeichnisI
II.AbkürzungsverzeichnisIV
III.AbbildungsverzeichnisVI
1.Einleitung1
1.1Problemdarstellung...
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Vor dem Hintergrund des verwirklichten Binnenmarktes in der Europäischen Gemeinschaft gewinnt die grenzüberschreitende Kooperation immer mehr an Bedeutung. In der Vergangenheit mussten sich international agierende Unternehmen zwangsläufig für eine nationale Gesellschaftsform entscheiden, der sich folglich alle Mitglieder unterwerfen mussten. Dies führte bislang besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen, aufgrund psychologisch bedingter Vorbehalte, zu Zusammenschlusshemmnissen. Während die Entwürfe für eine Europäische Aktiengesellschaft seit Jahren nicht vorankommen, ist die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) seit 01.07.1989 Rechtswirklichkeit geworden. Diese Vereinigung ist gegenwärtig die einzige Gesellschaftsform mit übergeordnetem Gemeinschaftsrecht, die nunmehr allen Unternehmen, Institutionen und Freiberuflern in der EU mit einem individuellen europäischen Zuschnitt angeboten wird. Damit wurde ein Instrument zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Tätigkeit unter einem einheitlichen europäischen Dach geschaffen, ohne das hierbei die eigene Unternehmensautonomie aufgegeben werden muss.
Gang der Untersuchung:
Als notwendige Ausgangsbasis dieser Arbeit ist ein Überblick über das Wesen der EWIV, deren rechtlichen Grundlagen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene und den Besonderheiten dieser europäischen Gesellschaftsform im Vergleich zu sonstigen Gesellschaftsformen gegeben. In diesem Zusammenhang folgt die Erläuterung der beiden steuerrelevanten Vorschriften der EWIV-VO, so dass hieraus die entstandene Frage der Steuersubjektfähigkeit geklärt werden kann.
Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung der Mitglieder einer EWIV aus deutscher Sicht. Der Konflikt dieser Thematik besteht aus der bereits erwähnten unterschiedlichen Auslegung der Art. 21 i.V.m. Art. 40 EWIV-VO. Folglich besteht die Notwendigkeit der Untersuchung beider Auslegungsvarianten, zu der bisher keine Rechtsprechung vorhanden ist. Zu Beginn soll sich mit der Frage der Einkunftsqualifikationsproblematik auseinandergesetzt werden, die für die Besteuerung und den Verlauf der Arbeit eine maßgebende Grundlage bildet. Hieraus ergeben sich Konsequenzen und Unterschiede zur Behandlung einer EWIV als reine Kostengemeinschaft im Gegensatz zu einer aktiv tätigen EWIV.
Folgt man der herrschenden Literatur, die die Anwendung der OHG-Vorschriften und folglich die Anwendungen internationaler Besteuerungsregelungen vorsieht, ist die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen von Bedeutung. Hier schließt sich die kritische Diskussion über die Anwendbarkeit und Voraussetzungen des Betriebsstättenprinzips an. Im Zusammenhang mit der Anwendung internationaler Besteuerungsvorschriften und dem Tatbestand des Vorliegens einer europäischen Gesellschaftsform, ist die Verfassungsmäßigkeit des
2 a EStG in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu klären.
Es folgt die Frage der gewerbeertragsteuerlichen Behandlung der EWIV, die gerade in Bezug auf eine Freiberufler- EWIV eine Reihe von Fragen zur Diskussion aufwirft. Im vierten Kapitel steht zur Vervollständigung die Frage der Gewinnermittlungs- und Feststellungsverfahren zur Diskussion.
Abschließend wird aus den verschiedenen Ergebnissen, die sich aufgrund der zweigleisigen Darstellung und Auslegung des Art. 40 EWIV-VO ergeben, dargestellt, welche steuerlichen Konsequenzen sich insbesondere für Freiberufler aus dem Zusammenschluß in Form einer EWIV ergeben.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
I.InhaltsverzeichnisI
II.AbkürzungsverzeichnisIV
III.AbbildungsverzeichnisVI
1.Einleitung1
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