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700.000 Schüler muslimischen Glaubens besuchen öffentliche Schulen in Deutschland. Dem Bedürfnis nach islamischem Religionsunterricht können sich die Länder nicht länger verschließen. Eng verbunden mit dessen Einführung ist die Frage nach der Ausbildung von Religionslehrern. Islamische Lehrstühle und Fakultäten, an denen eine Ausbildung erfolgen könnte, existieren bislang kaum. Diese Arbeit wendet sich den Verfassungsfragen zu, die die Öffnung der deutschen Hochschulen für die islamische Religion mit sich bringt. Einleitend bietet sie eine Übersicht zum aktuellen Entwicklungsstand islamischer…mehr

Produktbeschreibung
700.000 Schüler muslimischen Glaubens besuchen öffentliche Schulen in Deutschland. Dem Bedürfnis nach islamischem Religionsunterricht können sich die Länder nicht länger verschließen. Eng verbunden mit dessen Einführung ist die Frage nach der Ausbildung von Religionslehrern. Islamische Lehrstühle und Fakultäten, an denen eine Ausbildung erfolgen könnte, existieren bislang kaum. Diese Arbeit wendet sich den Verfassungsfragen zu, die die Öffnung der deutschen Hochschulen für die islamische Religion mit sich bringt. Einleitend bietet sie eine Übersicht zum aktuellen Entwicklungsstand islamischer Einrichtungen an staatlichen Hochschulen. Die grundrechtlichen Ansprüche auf Einrichtung islamischer Lehrstühle und Fakultäten bilden einen Schwerpunkt der Untersuchung. Erläutert werden weiterhin das staatliche Verhalten bei ihrer Einrichtung und ihre Organisation, die Mitwirkungsrechte der Religionsgemeinschaften sowie Lehrbegrenzungen.
Autorenporträt
Die Autorin: Katrin Janke, geboren 1978 in Warendorf; 1997-2002 Studium der Rechtswissenschaften in Münster; 2002 Erstes juristisches Staatsexamen; 2003-2004 Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht und Politik in Münster; ab 2004 Rechtsreferendarin am Landgericht Münster.
Rezensionen
"Janke hat ein wichtiges Buch zu einem hochbrisanten Thema des Staatsreligionsrechts vorgelegt und die wichtigsten Fragen mehr als nur gesammelt; sie hat eine große Bresche geschlagen, durch die jetzt auf weites Gebiet vorgedrungen werden kann." (Bernd Ch. Schneider, Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht)