Die Untersuchung führt den Leser in eines der konfliktträchtigsten Gebiete des deutschen Mietrechts: die Modernisierung von Wohnraum. Die Duldungspflicht des Mieters bei Verbesserungsmaßnahmen und das Recht zur Mieterhöhung des Vermieters stehen im Mittelpunkt der Analyse.
Ausgehend von der historischen Entwicklung wird die gegenwärtige Rechtslage umfassend dargestellt. Schwachstellen und Problembereiche der gesetzlichen Regelungen werden aufgearbeitet und Lösungswege bereitet. In einem eigenständigen Teil der Untersuchung widmet sich der Autor der Situation in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost. Das für dieses Gebiet geschaffene Übergangsrecht wird eingehend analysiert. Dabei verdeutlichen die Ergebnisse einer Umfrage die rechtstatsächlichen Aus- und Nachwirkungen, die das Sonderrecht hervorgerufen hat. Im abschließenden Teil der Untersuchung finden sich konkrete Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Regelungen. Die Vorschläge sollen das Streitpotential zwischen Mieter und Vermieter reduzieren und so dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienen.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis 1997 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Ausgehend von der historischen Entwicklung wird die gegenwärtige Rechtslage umfassend dargestellt. Schwachstellen und Problembereiche der gesetzlichen Regelungen werden aufgearbeitet und Lösungswege bereitet. In einem eigenständigen Teil der Untersuchung widmet sich der Autor der Situation in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost. Das für dieses Gebiet geschaffene Übergangsrecht wird eingehend analysiert. Dabei verdeutlichen die Ergebnisse einer Umfrage die rechtstatsächlichen Aus- und Nachwirkungen, die das Sonderrecht hervorgerufen hat. Im abschließenden Teil der Untersuchung finden sich konkrete Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Regelungen. Die Vorschläge sollen das Streitpotential zwischen Mieter und Vermieter reduzieren und so dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienen.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis 1997 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.