109,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Der Verwaltungsvertrag hat Konjunktur. Das Hartz IV-Gesetz weist ihm nach den Maximen des aktivierenden Staates eine zentrale Schlüsselstellung zu. Dort erregt die Eingliederungsvereinbarung weit über das Sozialverwaltungsrecht hinaus erhebliches Aufsehen und läßt auch das Allgemeine Verwaltungsrecht aufhorchen. Spektakulär sind etwa der Einstieg in die vertragliche Massenverwaltung, der Vorrang des Vertrages vor dem Verwaltungsakt und ein eigentümliches Sanktionensystem. Kai-Holmger Kretschmer hat zur Eingliederungsvereinbarung des SGB II eine bundesweite Rechtstatsachenforschung…mehr

Produktbeschreibung
Der Verwaltungsvertrag hat Konjunktur. Das Hartz IV-Gesetz weist ihm nach den Maximen des aktivierenden Staates eine zentrale Schlüsselstellung zu. Dort erregt die Eingliederungsvereinbarung weit über das Sozialverwaltungsrecht hinaus erhebliches Aufsehen und läßt auch das Allgemeine Verwaltungsrecht aufhorchen. Spektakulär sind etwa der Einstieg in die vertragliche Massenverwaltung, der Vorrang des Vertrages vor dem Verwaltungsakt und ein eigentümliches Sanktionensystem. Kai-Holmger Kretschmer hat zur Eingliederungsvereinbarung des SGB II eine bundesweite Rechtstatsachenforschung durchgeführt, die das Vereinbarungskonzept eindrucksvoll bestätigt. Hinzu treten historische, europäische und internationale Bezüge. Auf dieser Grundlage bindet der Autor die Vereinbarung durch die Rechtsverhältnislehre in die verwaltungsrechtliche Dogmatik ein und gibt Innovationsimpulse für eine zeitgemäße Verwaltungsrechtswissenschaft.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Eine wichtige, höchst anregende Studie, die wahrlich höchstes Lob verdient.« Univ.-Professor Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 16/2013

»Kretschmer [ist] eine äußerst lesenswerte, informative und gehaltvolle Arbeit gelungen. [...] Sie verspricht für die Praxis, aber vor allem auch für die Dogmatik des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Sozialverwaltungsrechts einen großen Gewinn; sie wird die rechtspolitische Diskussion weiter vorantreiben.« Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, in: Die Verwaltung, 1/2013