Das deutsche Strafgesetzbuch kennt keinen Sondertatbestand der Suizidbeteiligung. Rechtliche Konstruktionen und Wertungen insbesondere höchstrichterlicher Herkunft füllen diese Lücke. Die sich daraus vor allem für behandelnde Ärzte ergebenden Probleme drängen sich bei unheilbar kranken, dem Tode geweihten Patienten geradezu auf. Das Werk behandelt diese Fragen im Spannungsverhältnis von Strafrecht, Medizinrecht und Ethik. Die Autorin zeigt die Grenzen auf, innerhalb derer die ärztliche Beteiligung am Patientensuizid rechtlich zulässig und ethisch vertretbar ist. Die Arbeit behandelt außerdem die Probleme, die aus der Einführung einer strafrechtlichen Regelung gegen "suspekte" organisierte Suizidhilfeangebote erwachsen, deckt Defizite der jüngst vorgeschlagenen Lösungsansätze auf und gibt Anstöße für Wissenschaft, Praxis und Kriminalpolitik. Ein Blick auf ausländische Rechtsordnungen, Entscheidungen und Tendenzen rundet das Bild ab.
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