Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Ausschreibung bei traditionellen Kultureinrichtungen in Deutschland. Untersucht werden dafür die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden, um nach dem aktivierenden Kulturstaatsmodell künftig Theater, Museen etc. in gemeinsamer Verantwortung mit privaten Unternehmen zu betreiben. Das einschlägige deutsche und europäische Vergaberechtsregime bildet einen Schwerpunkt der Arbeit; insbesondere wird geprüft, in welchem Umfang es sich durch den Vertrag von Lissabon verändert hat. Die Analyse des in Deutschland geltenden Vergaberechts zeigt, dass dies für eine effektive Realisierung des aktivierenden Kulturstaatsmodells unzureichend ist. Als Alternative wird ein Blick in das italienische Vergabeverfahren des Project Financing geworfen.
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