Zum Werk:
Das überaus vielfältige und komplizierte Rechtsgebiet des Transportversicherungsrechts ist bisher unzulänglich repräsentiert. Außerhalb der Kommentare von Prölss/Martin, VVG, und von Koller, Transportrecht, gibt es nur wenige monographische Darstellungen und Zeitschriftenaufsätze. Es gab bisher keine umfassende Kommentierung sämtlicher transportrechtlich orientierter Versicherungszweige, ja noch nicht einmal eine gängige systematische Darstellung zum Zusammenwirken der unterschiedlichsten Versicherungsbereiche auf dem vielfältigen Gesamtgebiet des Transportrechts (Gütertransport-, Personentransport-, Schienenverkehr-, Straßenverkehr-, Wassertransport-, Lufttransport-Versicherung).
Der neue Kommentar erläutert die §§ 1- 80 VVG (Allgemeiner Teil und SchadVers.), die §§ 129 -158 k VVG (Transportversicherung/Haftplichtversicherung) und die §§ 186, 187 VVG (See- und Rückversicherung); ferner die §§ 778 - 909 HGB (Seeversicherung), die AVB-Güterversicherung (ADS, DTV-Güter, Luftfahrt, Nebensparten), die AVB-Kasko-Versicherung und die AVB-Verkehrshaftungsversicherung (nebst Vertriebsrecht, Mitversicherungsproblemen, Serviceleistungen und Rückversicherung).
Die Branche diskutiert intensiv die Einführung der Versicherungspflicht für den Frachtführer gemäß § 7a GüKG (bisher erstreckte sich die Versicherungspflicht ausschließlich auf die gesetzlich Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden nach HGB). Für Kapitalgesellschaften soll eine Mindestversicherungssumme von EUR 300.000 eingeführt werden.
Der Kommentar berücksichtigt die jüngsten Änderungen der ADSp/SpV, ferner die neuen Bedingungen "DTV-Güter 2000", die über den englischen Markt bekannt gewordenen Klassifikations- und Altersklauseln ("Institute Classification Clause"). Völlig neu ist in diesem Kommentar die ausführliche Behandlung der Versicherungsmöglichkeit trotz grober Fahrlässigkeit und die Handhabung der Ladungssicherung bei Schienen-, Straßen- und Seetransport.
Das überaus vielfältige und komplizierte Rechtsgebiet des Transportversicherungsrechts ist bisher unzulänglich repräsentiert. Außerhalb der Kommentare von Prölss/Martin, VVG, und von Koller, Transportrecht, gibt es nur wenige monographische Darstellungen und Zeitschriftenaufsätze. Es gab bisher keine umfassende Kommentierung sämtlicher transportrechtlich orientierter Versicherungszweige, ja noch nicht einmal eine gängige systematische Darstellung zum Zusammenwirken der unterschiedlichsten Versicherungsbereiche auf dem vielfältigen Gesamtgebiet des Transportrechts (Gütertransport-, Personentransport-, Schienenverkehr-, Straßenverkehr-, Wassertransport-, Lufttransport-Versicherung).
Der neue Kommentar erläutert die §§ 1- 80 VVG (Allgemeiner Teil und SchadVers.), die §§ 129 -158 k VVG (Transportversicherung/Haftplichtversicherung) und die §§ 186, 187 VVG (See- und Rückversicherung); ferner die §§ 778 - 909 HGB (Seeversicherung), die AVB-Güterversicherung (ADS, DTV-Güter, Luftfahrt, Nebensparten), die AVB-Kasko-Versicherung und die AVB-Verkehrshaftungsversicherung (nebst Vertriebsrecht, Mitversicherungsproblemen, Serviceleistungen und Rückversicherung).
Die Branche diskutiert intensiv die Einführung der Versicherungspflicht für den Frachtführer gemäß § 7a GüKG (bisher erstreckte sich die Versicherungspflicht ausschließlich auf die gesetzlich Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden nach HGB). Für Kapitalgesellschaften soll eine Mindestversicherungssumme von EUR 300.000 eingeführt werden.
Der Kommentar berücksichtigt die jüngsten Änderungen der ADSp/SpV, ferner die neuen Bedingungen "DTV-Güter 2000", die über den englischen Markt bekannt gewordenen Klassifikations- und Altersklauseln ("Institute Classification Clause"). Völlig neu ist in diesem Kommentar die ausführliche Behandlung der Versicherungsmöglichkeit trotz grober Fahrlässigkeit und die Handhabung der Ladungssicherung bei Schienen-, Straßen- und Seetransport.