Zum Werk:
Das 1992 in Kraft getretene neue Betreuungsrecht ist das durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz Mitte 1998 erstmals novelliert worden. Inhaltlicher Schwerpunkt der Neuauflage sind daher diese, vor allem die Betreuervergütung betreffenden neuen Vorschriften, wie sie zum 1. 7. 1998 in Kraft getreten sind, daneben aber auch das gleichzeitig in Kraft getretene neue Beistandschaftsrecht sowie die durch die Familienrechtsreform geänderte Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Familiengericht und Vormundschaftsgericht.
Zum Inhaltsverzeichnis:
Wie schon in der Vorauflage, befaßt sich das Handbuch in einem ersten Kapitel mit den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, der anschließende Hauptteil behandelt die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts/ Familiengerichts im Rahmen der elterlichen Sorge, die vormundschaftsgerichtlichen Ermächtigungen und Genehmigungen sowie die Vormundschaft und Pflegschaft über Minderjährige. Ein großer Hauptabschnitt behandelt die praktische Anwendung des neuen Betreuungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der richterlichen und rechtspflegerlichen Maßnahmen in Unterbringungssachen. Der letzte Abschnitt befaßt sich mit weiteren Tätigkeiten der Richter/Rechtspfleger am Amtsgericht im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Freiheitsentziehungen nach dem FEVG sowie nach Landesrecht, dem Verfahren zur Todeserklärung sowie den Standesamtssachen im Familienrecht. Die zahlreichen in dem Werk vorhandenen Muster werden der Neuauflage auf Diskette beigegeben.
Zum Autor/Herausgeber: Georg Dodegge ist Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Essen. Auf dem Gebiet des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts ist er seit längerer Zeit in der Ausbildung der Deutschen Richterakademie tätig; in der NJW ist er für die Entwicklung des Betreuungsrechts (zuletzt NJW 1998, 2710) verantwortlich
Zielgruppe: Richter und Rechtspfleger an Familien und Vormundschaftsgerichten, Fachanwälte für Familienrecht, Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen.
Das 1992 in Kraft getretene neue Betreuungsrecht ist das durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz Mitte 1998 erstmals novelliert worden. Inhaltlicher Schwerpunkt der Neuauflage sind daher diese, vor allem die Betreuervergütung betreffenden neuen Vorschriften, wie sie zum 1. 7. 1998 in Kraft getreten sind, daneben aber auch das gleichzeitig in Kraft getretene neue Beistandschaftsrecht sowie die durch die Familienrechtsreform geänderte Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Familiengericht und Vormundschaftsgericht.
Zum Inhaltsverzeichnis:
Wie schon in der Vorauflage, befaßt sich das Handbuch in einem ersten Kapitel mit den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, der anschließende Hauptteil behandelt die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts/ Familiengerichts im Rahmen der elterlichen Sorge, die vormundschaftsgerichtlichen Ermächtigungen und Genehmigungen sowie die Vormundschaft und Pflegschaft über Minderjährige. Ein großer Hauptabschnitt behandelt die praktische Anwendung des neuen Betreuungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der richterlichen und rechtspflegerlichen Maßnahmen in Unterbringungssachen. Der letzte Abschnitt befaßt sich mit weiteren Tätigkeiten der Richter/Rechtspfleger am Amtsgericht im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Freiheitsentziehungen nach dem FEVG sowie nach Landesrecht, dem Verfahren zur Todeserklärung sowie den Standesamtssachen im Familienrecht. Die zahlreichen in dem Werk vorhandenen Muster werden der Neuauflage auf Diskette beigegeben.
Zum Autor/Herausgeber: Georg Dodegge ist Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Essen. Auf dem Gebiet des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts ist er seit längerer Zeit in der Ausbildung der Deutschen Richterakademie tätig; in der NJW ist er für die Entwicklung des Betreuungsrechts (zuletzt NJW 1998, 2710) verantwortlich
Zielgruppe: Richter und Rechtspfleger an Familien und Vormundschaftsgerichten, Fachanwälte für Familienrecht, Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen.