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Der Kommentar erläutert das zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Landesbeamtengesetz. Er gibt damit einen umfassenden Überblick zu dem im Zuge der Föderalismusreform I völlig neu geordneten Allgemeinen Beamtenrecht. Das Landesgesetz enthält vor allem die in Landeskompetenz verbliebenen praxisrelevanten Bereiche wie Laufbahnrecht, Versetzungsrecht, Nebentätigkeitsrecht, Arbeitszeitrecht oder Personalaktenrecht. Darüber hinaus sind verfahrensrechtliche Ergänzungen zu dem am 1. April 2009 in Kraft getretenen Beamtenstatusgesetz enthalten. Ebenfalls sehr wichtig für die Praxis sind die Rechte des…mehr

Produktbeschreibung
Der Kommentar erläutert das zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Landesbeamtengesetz. Er gibt damit einen umfassenden Überblick zu dem im Zuge der Föderalismusreform I völlig neu geordneten Allgemeinen Beamtenrecht. Das Landesgesetz enthält vor allem die in Landeskompetenz verbliebenen praxisrelevanten Bereiche wie Laufbahnrecht, Versetzungsrecht, Nebentätigkeitsrecht, Arbeitszeitrecht oder Personalaktenrecht. Darüber hinaus sind verfahrensrechtliche Ergänzungen zu dem am 1. April 2009 in Kraft getretenen Beamtenstatusgesetz enthalten. Ebenfalls sehr wichtig für die Praxis sind die Rechte des Beamten auf Fürsorge und Schutz sowie die Altersgrenzen für den Ruhestand.
Der Kommentar gibt einen aktuellen und umfassenden Überblick über das Allgemeine Beamtenrecht. Die Darstellung erfasst u.a. die Regelungen im Landesbeamtengesetz zum Laufbahn-, Versetzungs-, Nebentätigkeits-, Arbeitszeit- und Personalaktenrecht. Ferner enthält der Kommentar in der Darstellung der verfahrensrechtlichen Ergänzungen zum Beamtenstatusgesetz u.a. eine Mitkommentierung des Ernennungs- und Entlassungsrechts. Der Kommentar möchte allen Personalsachbearbeitern und -verantwortlichen im öffentlichen Dienst, Richtern sowie Rechtsanwälten Orientierung und fundierte Informationen geben. Darüber hinaus ist der Kommentar für jeden von Interesse, der sich über das Allgemeine Beamtenrecht informieren möchte.
Autorenporträt
Prof. Christoph Eckstein, Prof. Dr. Berthold Kastner, RA Karlheinz Klein-Erwig und Prof. Friedrich Vögt lehren alle öffentliches Dienstrecht sowie Arbeitsrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.