Immer wieder kommt es bei der Besetzung von Ausschüssen zu Pattsituationen zwischen dem Regierungs- und dem Oppositionslager. Der Autor geht der Frage nach, wie mit derartigen Pattsituationen umgegangen werden soll. Dabei berücksichtigt er einerseits die staatsrechtlichen Vorgaben für die Ausschussbesetzung, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konturiert wurden. Andererseits trägt er der politischen Praxis, nämlich dem regelmäßig geschlossenen Agieren von Regierungs- und Oppositionslager in den Ausschüssen, Rechnung. Am Ende seiner Untersuchung unterbreitet der Autor einen Regelungsvorschlag zur Auflösung von Pattsituationen, bei dem alle Maßgaben gleichermaßen zur Geltung kommen.