In der Praxis ist in vielen, besonders in größeren Vereinen ein zusätzliches Organ vorzufinden, das Geschäftsführungsaufgaben wahrnimmt und den Verein nach außen rechtsgeschäftlich vertritt, obwohl hierfür laut Gesetz der Vorstand zuständig ist (§§ 26, 27 BGB). Ziel der Errichtung dieses Organs ist oftmals, eine umfassendere Handlungsorganisation zu schaffen und gleichzeitig den Versuch zu unternehmen, den ehrenamtlichen Vorstand von dessen wahrzunehmenden Aufgaben zu entlasten und seine Haftung über das Ehrenamtsprivileg des § 31a BGB hinaus zu reduzieren. Trotz des praktischen Einsatzes sind viele Fragen in diesem Zusammenhang bisher nicht abschließend geklärt, z. B. die Frage nach der Rechtsgrundlage, nach dem Umfang des zuweisbaren Aufgabenbereichs oder nach den verbleibenden Aufgaben des Vorstands. Der Autor geht diesen Fragen nach, indem er das fakultative Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan des Vereins eingehend und grundlegend untersucht. Zudem unterbreitet er, basierend auf dem theoretischen Befund der Untersuchung, Formulierungsvorschläge für die Praxis.
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