Diese Arbeit untersucht die aufsichtsrechtliche Behandlung von Mezzanine-Fonds. Dabei wird zunächst das Konstrukt eines solchen Fonds dargestellt und die verschiedenen in der Praxis vorkommenden Investitionsansätze werden beleuchtet. Im Anschluss werden der Mezzanine-Fonds und seine Investitionstätigkeit in die in Frage kommenden aufsichtsrechtlichen Gesetze eingeordnet und es werden die dabei auftretenden Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Diese Arbeit untersucht die aufsichtsrechtliche Behandlung von Mezzanine-Fonds. Dabei wird zunächst das Konstrukt eines solchen Fonds dargestellt und die verschiedenen in der Praxis vorkommenden Investitionsansätze werden beleuchtet. Im Anschluss werden der Mezzanine-Fonds und seine Investitionstätigkeit in die in Frage kommenden aufsichtsrechtlichen Gesetze eingeordnet und es werden die dabei auftretenden Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
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Autorenporträt
Der Autor: Karsten Markert wurde 1980 in Berlin geboren. Er studierte von 2000 bis 2006 Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen absolvierte er von 2006 bis 2008 sein Referendariat. Im Anschluss arbeitete er ein knappes Jahr als Rechtsanwalt in einer auf Private Equity Investments ausgerichteten Kanzlei in Frankfurt am Main. Seit 2009 ist er als Richter am Amtsgericht Darmstadt tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Charakteristika eines Mezzanine-Fonds - Mezzanine Finanzierungsinstrumente als Finanzierungsbaustein - Der Equity Kicker - Abgrenzung zu Private Equity- und anderen Fonds - Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragestellungen - Anteil am Mezzanine-Fonds als Wertpapier - Mezzanine Finanzierungsinstrumente als Finanzinstrumente - Bestehen einer Erlaubnispflicht nach 32 Abs. 1 KWG - Einordnung des Mezzanine-Fonds in das WpHG, InvG VerkProspG und Gewerberecht - Rechtsfolgen.
Aus dem Inhalt: Charakteristika eines Mezzanine-Fonds - Mezzanine Finanzierungsinstrumente als Finanzierungsbaustein - Der Equity Kicker - Abgrenzung zu Private Equity- und anderen Fonds - Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragestellungen - Anteil am Mezzanine-Fonds als Wertpapier - Mezzanine Finanzierungsinstrumente als Finanzinstrumente - Bestehen einer Erlaubnispflicht nach 32 Abs. 1 KWG - Einordnung des Mezzanine-Fonds in das WpHG, InvG VerkProspG und Gewerberecht - Rechtsfolgen.
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