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Diesen in 2. Auflage neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und in voraussichtlich - Teilbänden erscheinen. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z.B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall, - geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an.
Der Kommentar
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Produktbeschreibung
Diesen in 2. Auflage neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und in voraussichtlich - Teilbänden erscheinen. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z.B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall, - geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an.

Der Kommentar orientiert sich in der Darstellung am Münchener Kommentar zum BGB.

Als Herausgeber garantiert Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt für hohe fachliche Qualität.
Band 1 erläutert zentrale Vorschriften des Handelsrechts und legt damit den Grundstein für die 2. Auflage. Der immer stärker werdenden Europäisierung und Rechtsvereinheitlichung auch des Handelsrechts war Rechnung zu tragen: So sind die mehrfach geänderte Publizitätsrichtlinie in ihrer konsolidierten Fassung sowie die Niederlassungsrichtlinie im Band enthalten. Gegenüber der 1. Auflage sind alle Vorschriften grundlegend überarbeitet und zum Teil völlig neu gefasst worden.

Die Neuauflage des Bandes - berücksichtigt insbesondere
- das Handelsrechtsreformgesetz und seine neue, vereinfachte Systematik zu Kaufmann und Gewerbebetrieb. Erläutert ist weiterhin die Sonderproblematik des Scheinkaufmanns, Scheinunternehmers und Scheingesellschafters. Darüber hinaus gibt der Band zum Stand der Reform in Österreich (Stichwort Unternehmensgesetzbuch) Auskunft;
- die jüngsten Änderungen zu den Vorschriften zum Handelsregister, die die moderne Kommunikation in der Justiz mit sich bringt. Detaillierte Informationen gibt der Abdruck der Handelsregisterverordnung in ihrer aktuellen Fassung. Zusätzlich ist bereits der Referentenentwurf eines Gesetzes über elektronische Handels- und Unternehmensregister (EHUG), das zum 1.1.2007 grundlegende Neuerungen bringen soll, abgedruckt und erstmals mit einer Kurzkommentierung versehen;
- die seit der Liberalisierung des Rechts der Handelsfirma durch das Handelsrechtsreformgesetz neugewichtete ehemals restriktive Rechtsprechung. Zudem spielt die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit für ausländische Firmen sowie das internationale Firmenrecht eine Rolle;
- die grundlegend überarbeiteten Ausführungen zu den handelsrechtlichen Besonderheiten einer Zweigniederlassung;
- die praxiswichtigen Ausführungen zum Unternehmenskauf, die nun unter Berücksichtigung der Schuldrechtsmodernisierung überarbeitet wurden;
- die Stellvertretung und damit die besondere Schutzbedürftigkeit des Handelsverkehrs. Die Kommentierung der Prokura und der Handlungsvollmacht tragen aber auch der neueren Entwicklung Rechnung: So ist die Zahl der Prokuristen erheblich gestiegen, wobei die Bedeutung vor allem im hierarchischen Status liegt;
- die vollständig aktualisierten Kommentierungen zum Recht der Handlungsgehilfen, soweit diese Sondervorschriften neben dem Arbeitsrecht noch von Bedeutung sind. Die Erläuterungen zu den Handelsvertretern berücksichtigen neue Systeme des Waren- und Dienstleistungsvertriebs sowie eventuelle Wettbewerbsbeschränkungen und Kartellrecht.

Praxiswichtig ist ferner der Abschnitt des Handelsgesetzbuchs zu den Handelsmaklern. Hier war u.a. der Wegfall früherer Sonderregelungen im Börsenbereich zu berücksichtigen.

Die Bearbeiter von Band 1 sind:
Dipl.-Kfm. Dr. iur. Andreas Heidinger, Rechtsanwalt, Deutsches Notarinstitut; Prof. Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene, Universität Heidelberg; Notar Dr. Alexander Krafka, Passau; Prof. Dr. Peter Krebs, Universität Siegen; Prof. em. Dr. Manfred Lieb, Universität zu Köln; Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School, Hamburg.
Autorenporträt
Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Rhein. Friedrich-Wilhelms-Univ. Bonn. Bearb. von Dipl.-Kfm. Dr. Andreas Heidinger, Rechtsanwalt, Deutsches Notarinstitut; Prof. Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene, Universität Heidelberg; Notar Dr. Alexander Krafka, Passau; Prof. Dr. Peter Krebs, Universität Siegen; Prof. em. Dr. Manfred Lieb, Universität zu Köln; und Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School, Hamburg.