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Die vorliegende Arbeit versucht zum einen aufzuzeigen, dass sich (richterliche) Rechtsgewinnung mit methodischen Mitteln nicht wirksam lenken und eingrenzen lässt und dass juristische Methodenlehren und Methodikkonzepte ihren meist auch normativen Ansprüchen nicht gerecht zu werden vermögen; zum andern, dass sich unter den heutigen Verhältnissen zwangsläufig ein zunehmend grösserer Anteil an der Verantwortung für die konkrete Gestaltung der Rechtsordnung auf das Richterrecht verlagert und dass die Justiz nach der hier vertretenen Ansicht auch die Pflicht hat, aktiv und partnerschaftlich mit…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit versucht zum einen aufzuzeigen, dass sich (richterliche) Rechtsgewinnung mit methodischen Mitteln nicht wirksam lenken und eingrenzen lässt und dass juristische Methodenlehren und Methodikkonzepte ihren meist auch normativen Ansprüchen nicht gerecht zu werden vermögen; zum andern, dass sich unter den heutigen Verhältnissen zwangsläufig ein zunehmend grösserer Anteil an der Verantwortung für die konkrete Gestaltung der Rechtsordnung auf das Richterrecht verlagert und dass die Justiz nach der hier vertretenen Ansicht auch die Pflicht hat, aktiv und partnerschaftlich mit dem Gesetzgeber für die Mitgestaltung einer vernünftigen und möglichst kohärenten Rechtsordnung zu sorgen. Dies führt zur Frage zurück, wie Qualität und Transparenz der richterlichen Rechtsgewinnung sowie eine gewisse Kontrolle über diese wenn nicht sichergestellt, aber doch gefördert werden können. Dazu werden einige mögliche Massnahmen postuliert, nicht zuletzt solche, die der Öffentlichkeit eine wirksame Kontrolle ermöglichen, was u.a. voraussetzt, dass diese gut informiert ist und die Kommunikation zwischen der Justiz und den Rechtssuchenden wie auch der breiten medialen Öffentlichkeit gesucht und gepflegt wird.